5 Tipps für Selbstständige, um Steuern zu sparen

Weniger Geld für den Fiskus, mehr Geld für dich: 5 Tipps, wie Selbstständige ihre Einkommensteuer für 2022 senken können.


Wer diesen Beitrag lesen sollte:

  • Entrepreneur:innen
  • Kleinunternehmer:innen

Lesedauer:

3 Minuten

AutorIn: Stephanie Dirnbacher-Krug

Skeptische Frau bei der Steuererklärung i
WKÖ

Das Jahresende naht. Zeit, um steuerlich auszureizen, was möglich ist. Diese 5 Steuerspartipps helfen dir, weniger Einkommensteuer zu zahlen.

Steuerspartipp #1: Kauf dir was

Werkzeug, Handy, Büromaterial: Wenn du für deinen Betrieb etwas brauchst, solltest du es dir noch vor Jahresende kaufen. Käufe von Wirtschaftsgütern bis 800 Euro (ohne Umsatzsteuer) sind als "geringwertige Wirtschaftsgüter" sofort in voller Höhe absetzbar, sie mindern also deinen Gewinn.

Steuerspartipp #2: Investiere jetzt

Mit dem Gewinnfreibetrag (GFB) wird ein Teil deines Gewinns nicht besteuert. Der GFB ist gestaffelt und kann bis zu 15 % ausmachen. Bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro bekommst du den GFB ohne weitere Voraussetzungen (Grundfreibetrag). Ist dein Gewinn höher, kannst du darüber hinaus einen sogenannten investitionsbedingten GFB geltend machen, wenn du bestimmte Wirtschaftsgüter anschaffst – allerdings nur bis zur Höhe deiner Investition. Infos über die genaue Staffelung findest du hier.

Achtung: Bei einer Betriebsausgabenpauschalierung bekommst du nur den Grundfreibetrag und kannst keinen darüberhinausgehenden GFB geltend machen.

Teaser für Anmeldung zum MARIE MAIL i
WKÖ/DMC

Spannende Updates für dich!

Mit der MARI€ MAIL erhältst du unsere wichtigsten Infos direkt in deine Mailbox.

Gleich zum Newsletter anmelden!


Steuerspartipp #3: Verschiebe Investitionen auf 2023

Bei größeren Investitionen kann es Sinn machen, diese auf kommendes Jahr zu verschieben. Mit dem Investitionsfreibetrag (IFB) kannst du ab 2023 bestimmte Wirtschaftsgüter, die eine Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren haben, nicht nur abschreiben, sondern auch 10 % ihrer Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Betriebsausgabe abziehen. Bei einer ökologisch wertvollen Anschaffung erhöht sich der IFB auf 15 %.

Achtung: Du kannst den IFB nicht gleichzeitig mit dem investitionsbedingten GFB geltend machen!

Steuerspartipp #4: Setze Arbeitsplatz und Fahrscheine ab

Seit 2022 können Selbstständige, die zu Hause arbeiten, ein Arbeitsplatzpauschale von bis zu 1.200 Euro geltend machen. Dieses inkludiert Ausgaben für Strom, Heizung, Beleuchtung etc. Einzige Voraussetzung ist, dass dir kein anderer Raum außerhalb der Wohnung für deine Tätigkeit zur Verfügung steht. Auch Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für die Öffis kannst du zur Hälfte als Betriebsausgabe geltend machen.

Steuerspartipp #5: Nutze die Kleinunternehmer-Pauschalierung

Bei einem Umsatz bis zu 35.000 Euro im Jahr kannst du womöglich mit der Kleinunternehmer-Pauschalierung Steuern sparen. Handels- und Produktionsbetriebe können pauschal 45 % ihrer Einnahmen (ohne USt), maximal 18.900 Euro, als Betriebsausgaben abziehen, Dienstleister:innen 20 %, höchstens aber 400 Euro. Darüber hinaus kannst du noch Sozialversicherungsbeiträge, den Grundfreibetrag des GFB (siehe Steuerspartipp #2), 50 % der Kosten für Öffis und das Arbeitsplatzpauschale (siehe Steuerspartipp #4) abziehen.

TIPP: Stelle eine Vergleichsrechnung an, um zu beurteilen, ob die Kleinunternehmer-Pauschalierung im Vergleich zur vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder zur Basispauschalierung steuerlich vorteilhafter ist.  

Das Wichtigste in Kürze:

Mit diesen 5 Tipps kannst du als Selbstständige:r 2022 Steuern sparen:

  • Geringfügige Wirtschaftsgüter anschaffen
  • Gewinnfreibetrag nutzen
  • Investitionen für 2023 planen
  • Arbeitsplatz und Öffi-Karte absetzen
  • Kleinunternehmer-Pauschalierung nutzen