Kollektiv­vertrag: Die 7 wichtigsten Begriffe

Damit du beim Thema Kollektiv­vertrag mitreden kannst: Das bedeuten die 7 wichtigsten Begriffe. 


Wer diesen Beitrag lesen sollte:

  • Wissenshungrige
  • Wirtschaftseinsteiger:innen

Lesedauer:

3 Minuten

AutorIn: Lukas Schwaighofer-Fugger

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Jedes Jahr im Herbst sind die Kollektivverträge in aller Munde. Damit du für jede Diskussion gerüstet bist, erklären wir dir hier die 7 wichtigsten Begriffe rund um's Thema Kollektivvertrag.

Jedes Jahr im Herbst stehen die Kollektivverträge im Fokus. Mit den Lohn-Verhandlungen der Metaller starten traditionell die Kollektivvertrags-Verhandlungen zwischen den Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Um zu verstehen, worum es dabei genau geht, solltest du diese 7 Begriffe kennen: 

Begriff #1: Kollektivvertrag

Wir haben dir ja bereits erklärt, was der Kollektivvertrag ist und warum wir ihn brauchen. Deshalb kurz zusammengefasst: Beim Kollektivvertrag handelt es sich um eine Vereinbarung, die zwischen Sozialpartnern entweder für ganze Branchen oder große Betriebe ausgehandelt wird. 

Aufseiten der Arbeitnehmer:innen schließt der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) Kollektivverträge ab. Auf Arbeitgeberseite sind dies hauptsächlich die Fachorganisationen der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)

Begriff #2: Inhalte von Kollektivverträgen

In erster Linie regeln Kollektivverträge Rechte und Pflichten der Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen in Bezug auf Dinge wie Arbeitszeit, Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Zulagen und Zuschläge oder Lohn- und Gehaltstabellen. Abweichende Vereinbarungen sind, solange im Kollektivvertrag nichts anderes festgelegt ist, nur gültig, wenn sie für die Arbeitnehmer:in günstiger sind.

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Begriff #3: Kollektivvertragsfähigkeit

Einen Kollektivvertrag abschließen können Interessenvertretungen dann, wenn sie gegnerunabhängig, sprich der Arbeitgeberseite oder der Arbeitnehmerseite klar zuzuordnen sind. Das trifft auf eine ganze Reihe von gesetzlichen Interessenvertretungen wie die Arbeiterkammer, die WKÖ sowie die Kammern der freien Berufe (z. B. Ärzt:innen) zu.

Daneben gibt es als Interessenvertretung auch freiwillige Berufsvereinigungen sowie bestimmte Vereine, denen die Kollektivvertragsfähigkeit zuerkannt wird (z. B. ÖGB oder der Verband der Banken und Bankiers). 

Begriff #4: Mindestlohnerhöhung

Wenn hiervon die Rede ist, dann heißt das, dass die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter erhöht werden, nicht aber jene, die bereits darüber liegen.

Das sind die sogenannten Ist-Löhne - unser Begriff #5.

Begriff #5: Ist-Lohnerhöhung

In diesem Szenario werden die tatsächlichen Löhne und Gehälter, also die Ist-Löhne, erhöht. Das trifft auch zu, wenn sie bereits über den oben erwähnten, kollektivvertraglichen Mindestlöhnen und -gehältern liegen.

TIPPS!

  • Du suchst den richtigen Kollektivvertrag für deine Branche? Alle rund 450 Kollektivverträge inklusive Lohn- und Gehaltstafeln und allen notwendigen Zusatzinfos findest du HIER!
  • Was der Abschluss eines Kollektivvertrags abdeckt – und was nicht – erfährst du HIER.
  • Warum wichtig ist, wie die Metaller ihren Kollektivvertrag verhandeln, erfährst du HIER.

Begriff #6: Satzung

Eine Satzung ist eine Verordnung und sie erweitert den Geltungsbereich eines Kollektivvertrags. Sie stellt sicher, dass Arbeitgeber:innen, die keinem Kollektivvertrag unterliegen, ihren Mitarbeiter:innen die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen bieten, wie sie auch im Kollektivvertrag festgelegt wären.

Begriff #7: Anwendung des richtigen Kollektivvertrags

In Österreich gibt es rund 450 Kollektivverträge. Welcher am Ende des Tages für die Arbeitgeber:in zum Tragen kommt, hängt auch davon ab, zu welchem Verband diese gehört. Auf der anderen Seite ist es egal, ob eine Arbeitnehmer:in der Gewerkschaft angehört, die am Abschluss eines Kollektivvertrags beteiligt ist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Kollektivvertrag wird zwischen Sozialpartnern ausgehandelt.
  • Kollektivverträge regeln Rechte und Pflichten der Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen.
  • Kollektivvertragsfähig ist eine Interessenvertretung, wenn sie gegnerunabhängig und für die Regelung von Arbeitsbedingungen zuständig ist.
  • Mindestlöhne und -gehälter können erhöht, die Ist-Löhne aber nicht angegriffen werden. Und umgekehrt.
  • Eine Satzung ist eine Verordnung zur Erweiterung des Geltungsbereiches eines Kollektivvertrags.
  • Die Zugehörigkeit zum jeweiligen Arbeitgeberverband bestimmt, welcher Kollektivvertrag zum Tragen kommt.