11.05.2021
Das müssen Dienstleister ab 19. Mai beachten, um wieder aufsperren zu können.
- Alle Handels – und Dienstleistungsbetriebe dürfen offenhalten
- Öffnungszeiten 05:00 Uhr - 22.00 Uhr (strengere Öffnungsvorschriften bleiben unberührt)
- Mindestabstand 2 Meter
- Kunden haben in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen
- Pro Kunde müssen 20 Quadratmeter verfügbar sein
- Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt, die sich im Rahmen der Berufsgruppentestungen testen lassen, können statt einer FFP2-Maske einen einfachen Mund-Nasen-Schutz tragen
- In Einkaufszentren und Markthallen muss ein COVID-19-Beauftragter ernannt und ein COVID-19-Präventionskonzept ausgearbeitet werden
- Besondere Vorschriften für körpernahe Dienstleistungen:
- Pro Kunde müssen 10 Quadratmeter verfügbar sein
- Kunden müssen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbringen (Selbsttest mit digitaler Lösung 24 Stunden, Antigentest 48 Stunden, PCR-Test 72 Stunden; Ausnahmsweise können auch Eigentests unter Aufsicht des Betreibers der Betriebsstätte vorgenommen werden;
- Ab 19. Mai gelten der Nachweis einer COVID-Impfung, eines negativen COVID-Tests oder einer Bestätigung, dass man von COVID genesen ist, als Eintrittskarte.
Hier geht's zurück zur Übersicht über alle Branchen!
Weitere hilfreiche Links:
- Corona-FAQ: Die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Corona im betrieblichen Alltag
- Online-Kurs: „Erstellen von Covid-19 Präventionskonzepten“ inkl. umfangreichem Musterkonzept mit Beispielen zur Risikobeurteilung