11.05.2021
Das müssen Handelsbetriebe ab 19. Mai beachten, um wieder aufsperren zu können.
- Alle Handels – und Dienstleistungsbetriebe dürfen offenhalten
- Öffnungszeiten 05:00 Uhr - 22.00 Uhr (strengere Öffnungsvorschriften bleiben unberührt)
- Mindestabstand 2 Meter
- Kunden haben in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen
- Pro Kunde müssen 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen
- Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt, die sich im Rahmen der Berufsgruppentestungen testen lassen, können statt einer FFP2-Maske einen einfachen Mund-Nasen-Schutz tragen
- In Einkaufszentren und Markthallen muss ein COVID-19-Beauftragter ernannt und ein COVID-19-Präventionskonzept ausgearbeitet werden
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Weitere hilfreiche Links:
- Corona-FAQ: Die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Corona im betrieblichen Alltag
- Online-Kurs: „Erstellen von Covid-19 Präventionskonzepten“ inkl. umfangreichem Musterkonzept mit Beispielen zur Risikobeurteilung