Infolge der russischen Invasion in der Ukraine hat die Europäische Union harte Wirtschafts- und Finanz-Sanktionen gegen Russland beschlossen. Wie sich diese auf österreichische Unternehmen auswirken? Ein Überblick.
Um was geht es eigentlich?
Schon unmittelbar nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die Europäische Union umfassende Wirtschafts- und Finanz-Sanktionen gegen Moskau angekündigt. Diese wurden seitdem mehrmals ergänzt und verschärft. Maßnahmen gegen zahlreiche wichtige natürliche und juristische Personen zählen dazu ebenso wie der Ausschluss mehrerer russischer Banken aus dem internationalen Zahlungssystem Swift. Die Sanktionen umfassen außerdem ein Exportverbot für Dual-Use-Güter und Hochtechnologieprodukte und vieles mehr. Neben der EU haben auch die USA massive Einschränkungen umgesetzt. Eine gute Übersicht über alle aktuellen Sanktionen findest du hier.
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Russland hat als Reaktion darauf "Gegen-Sanktionen" beschlossen, oder?
Ja, die Regierung in Moskau hat ebenfalls umfangreiche Maßnahmen bekannt gegeben. Es gibt Ausfuhrverbote für mehr als 200 Artikel, darunter:
- technische Geräte
- Fahrzeuge
- landwirtschaftliche Maschinen
- elektrische Geräte
- optische und medizinische Produkte sowie
- Holzwaren.
Es wurden außerdem diverse Kapitalbeschränkungen und Beschränkungen von Immobilien- und Wertpapiergeschäften sowie von Krediten vorgenommen, aber auch Konvertierungsvorgaben: So müssen nun 80 Prozent der Fremdwährungseinnahmen russischer Firmen in Rubel zum Zentralbankkurs konvertiert werden.
Welche Konsequenzen ergeben sich dadurch auf österreichische Unternehmen?
In Russland ansässige Unternehmen können zwar unter erschwerten Bedingungen weiterarbeiten, sie müssen aber mit massiven Problemen im Zahlungs- und Warenverkehr und mit unterbrochenen Lieferketten zurechtkommen. Dazu kommt: Österreichische Firmen dürfen keine Devisentransfers von bestehenden Investments durchführen und erhalten keine sogenannten OeKB-Deckungen (Exportkreditgarantien der Oesterreichische Kontrollbank AG) für Geschäfte in Russland, der Ukraine und Belarus mehr. Die WKO kann außerdem keine Carnet-Zolldokumente mehr ausstellen, die bei der vorübergehenden Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren anstatt der sonst erforderlichen nationalen Zollpapiere verwendet werden können.
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Und was ist den heimischen Unternehmen noch erlaubt?
Österreichische Firmen können nach wie vor mit nicht-sanktionierten russischen Unternehmen Geschäfte abschließen – vorausgesetzt natürlich, die Ware und Dienstleistung, der Bestimmungsort und der Verwendungszweck sind nicht sanktioniert. Auch Zahlungen von Auslandsgeschäften in Fremdwährungen durch russische Firmen mit Österreich sind weiterhin erlaubt, wobei sich dabei das Problem der Verfügbarkeit von Devisen stellt.
Abschließend: Was sollten österreichische Unternehmen bei Geschäften mit russischen Firmen unbedingt beachten?
Sie sollten sich vor allem bewusst sein, dass es zu Zahlungsproblemen russischer Firmen aufgrund der Banken-Sanktionen kommen kann. Außerdem kann es zu teils deutlich verlängerten Transportwegen oder Einfuhren über Drittländer kommen. Manche Routen und Grenzübergänge sind gesperrt, vielfach kommt es durch den Ausstieg westlicher Partner zu Einschränkungen und Behinderungen. Die Situation ist also insgesamt sehr schwierig und unübersichtlich und kann sich jeden Tag ändern.