Einfach & flexibel: Rechtsform-Boost für Startups 

Mit der neuen Gesellschaftsform können Startups flexibler und rascher agieren.


Wer diesen Beitrag lesen sollte:

  • Weiterdenker:innen
  • Gründer:innen

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Junger Mann im Anzug in seinem Büro i
Nadine Studeny

Kambis Kohansal-Vajargah

Neue Rechtsform ante portas: Die lang geforderte maßgeschneiderte Gesellschaftsform für Startups soll rasch Realität werden. 

Die flexible Kapitalgesellschaft alias "FlexCo" oder "FlexKap" soll Startups helfen, flexibler und rascher zu agieren. Auch, um auf dem internationalen Parkett leichter zu reüssieren. Wir wollten von Kambis Kohansal-Vajargah, Head of Startup-Services in der WKÖ, wissen, welche Vorteile FlexCo bringt.

Warum braucht die österreichische Start-up- und Gründerszene eine neue Gesellschaftsform?

Kambis Kohansal-Vajargah
Österreich hat derzeit rund 2.600 Start-ups, mit einer Zunahme von rund 15 Prozent pro Jahr. Im Vergleich zu anderen Ländern – zum Beispiel Israel, wo es rund 8.000 Start-ups gibt – haben wir deutlichen Aufholbedarf. Deshalb hat die WKO eine Reihe von Forderungen aufgestellt, die die Gründung und Entwicklung eines Startups deutlich erleichtern sollen: etwa ein neues Mitarbeiterbeteiligungsmodell, weniger Bürokratie oder Maßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis junger Unternehmen. Vieles davon soll in eine neue, für Startups freundliche Rechtsform fließen, die sogenannte FlexCo oder FlexKap, der Name ist noch  nicht fix. Die FlexCo wird ein wichtiger Booster für die Startup-Szene.


Startups gründen derzeit in der Regel eine GmbH oder eine AG. Was sind die Nachteile?

Diese beiden Gesellschaftsformen sind für Startuups – vor allem aus internationaler Sicht – nur bedingt geeignet, weil sie entweder für junge Unternehmen zu teuer und aufwendig sind, etwa im Falle der AG. Oder sie bieten nicht genügend Flexibilität bei Beteiligungen von Partnern und Mitarbeitern, wie etwa bei der GmbH. Die neue Rechtsform wird das Beste aus den beiden Welten der AG und der GmbH in sich vereinen.


Welche Kriterien muss die neue FlexCo bzw. FlexKap erfüllen?

Die neue Gesellschaftsform muss international herzeigbar und konkurrenzfähig sein. Startups sind technologiegetriebene und schnell wachsende Unternehmen, die nicht nur Hunderte und Tausende Arbeitsplätze schaffen, sondern auch oft internationale Partner und Investoren suchen. Die österreichische Bürokratie erweist sich dabei bisweilen als Hürde. Deshalb lautet ein Ziel für die Rechtsform: Die Gründung muss unbürokratisch, billig und rasch funktionieren, nicht zuletzt, um auch die Chancen auf Neugründungen ausländischer Unternehmen in Österreich zu erhöhen.

Die Gründung muss unbürokratisch, billig und rasch funktionieren.

Zweitens muss auch die Mitarbeiterbeteiligung attraktiv genug sein, um nicht nur Spitzenkräfte im In-, sondern auch im Ausland ansprechen zu können – Stichwort „War of Talents“. Wir haben dafür günstige steuerliche Bedingungen gefordert: Die Beteiligung soll nicht nach Einkommensteuer, sondern mit der Kapitalertragsteuer besteuert sein. Weiters sollen Mitarbeiter, die Firmenanteile bekommen, im Gegensatz zur GmbH nicht im Firmenbuch stehen und auch kein Stimmrecht haben. Damit wird die neue Rechtsform weniger schwerfällig als etwa die GmbH sein, was vor allem bei der internationalen Partnersuche ein Vorteil ist.   


Wann wird die neue Rechtsform für Start-ups kommen?

Stakeholder und Rechtsexperten haben nun mehr als ein Jahr daran getüftelt. Der Gesetzesentwurf für die neue Gesellschaftsform liegt aktuell (Stand: Dezember 2021) im Justizministerium. Das Gesetz wird aus meiner Sicht voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 in Kraft treten.