EU AI Act: Was Unternehmen ab 2. August beachten müssen

Nächste Etappe: Transparenz und Kennzeichnung im Fokus. 


Wer diesen Beitrag lesen sollte:

  • Entrepreneur:innen
  • Problemlöser:innen

Lesedauer:

3

Minuten

AutorIn: Lukas Schwaighofer-Fugger

Fünf Personen arbeiten in einem Büro an Laptops, überlagert von einem digitalen Netzwerk, ki-generiert i
sam richter | stock.adobe.com

Am 2. August 2026 startet die nächste Etappe des EU AI Act. Für viele Unternehmen stehen dabei vor allem Transparenz und Kennzeichnung im Mittelpunkt. Wer KI-Chatbots einsetzt oder bestimmte KI-generierte Inhalte veröffentlicht, sollte jetzt prüfen, ob Handlungsbedarf besteht. 

Das Wichtigste in Kürze 

  • Ab 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-Inhalte. 
  • Wichtig: Nicht jedes KI-Bild und nicht jeder KI-Text braucht automatisch ein sichtbares Label. 
  • Unternehmen sollten vor allem KI-Chatbots, Deepfakes, Texte von öffentlichem Interesse und ihre internen KI-Regeln prüfen. 

Was ist der EU AI Act? 

Der EU AI Act ist das gemeinsame Regelwerk der Europäischen Union für künstliche Intelligenz. Er folgt einem risikobasierten Ansatz: Je größer die möglichen Risiken einer KI-Anwendung für Sicherheit und Grundrechte sind, desto strenger sind die Vorgaben. 

Die Regeln griffen bzw. greifen in Etappen. Seit Februar 2025 sind etwa schädlich manipulative KI-Anwendungen, Social Scoring sowie bestimmte Formen biometrischer Kategorisierung und der Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen verboten.  

Seit August 2025 müssen Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck unter anderem technische Dokumentationen erstellen, Urheberrechtsregeln beachten und Informationen zu den Trainingsinhalten veröffentlichen.  

Ab 2. August 2026 rücken für Unternehmen die Transparenzpflichten – um diese soll es hier im Speziellen gehen – in den Fokus: etwa bei KI-Chatbots, Deepfakes sowie KI-generierten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse, die nicht redaktionell geprüft wurden und wo niemand die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt. 

Die umfassenden Vorgaben für Hochrisiko-KI wurden hingegen verschoben. Betroffene Unternehmen bekommen damit mehr Zeit für die Vorbereitung. Darüber hinaus: Welche Pflichten konkret gelten, hängt auch davon ab, ob ein Unternehmen ein KI-System selbst anbietet oder ein bestehendes System lediglich einsetzt. 

AI-Act - Die KI-Verordnung der EU

Alle Detailinfos zum AI-Act findest du zudem auf der Seite der Wirtschaftskammer Österreich - darunter

  • Etappen des In-Geltung-Tretens,
  • Anwendungsbereiche,
  • Auflagen für KI-Anwendungen,
  • Verbote bestimmter KI-Anwendungen,
  • Generative KI und allgemein einsetzbare KI Systeme,
  • KI Kompetenz für Mitarbeiter:innen,
  • Transparenzpflichten

und vieles mehr.

Zu den Details!

Transparenz und Kennzeichnung essenziell 

Was bedeutet der neue Stichtag konkret? Darüber haben wir mit Ursula Illibauer, Expertin aus der Bundessparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Österreich, gesprochen. 

Was ist ab 2. August besonders wichtig?

Ursula Illibauer: Die wichtigste Änderung betrifft Transparenz und Kennzeichnung. Unternehmen müssen prüfen, welche Inhalte sie mit KI erzeugen und wann diese Inhalte als solche erkennbar sein müssen. 

Die Pflichten für Hochrisiko-Anwendungen sind hingegen nach hinten verschoben worden. Da wird es ein Aufatmen in der Wirtschaft geben. Diese Unternehmen haben nun mehr Zeit, sich auf die umfangreichen Verpflichtungen vorzubereiten.

Nicht jedes KI-Bild benötigt automatisch ein sichtbares Label

Was wäre ein typisches Beispiel für ein KMU? 

Ursula Illibauer: Die meisten unserer Unternehmen entwickeln keine eigenen KI-Systeme. Sie verwenden ein bestehendes Tool und generieren damit zum Beispiel Texte oder Bilder. 

Besonders relevant sind realistisch wirkende künstliche Inhalte. Wenn ich ein Bild von einem Menschen erzeuge, das echt wirkt, tatsächlich aber von einer KI generiert wurde, kann es sich um ein Deepfake handeln. Ein solcher Inhalt muss sichtbar als künstlich erzeugt oder manipuliert gekennzeichnet werden. 

Aber nicht jedes KI-Bild benötigt automatisch ein sichtbares Label. Entscheidend ist unter anderem, ob es bestehenden Personen, Orten oder Ereignissen ähnelt und dadurch fälschlicherweise echt wirken kann. 

Welche Branchen sind besonders betroffen? 

Ursula Illibauer: Grundsätzlich zieht sich das Thema durch alle Branchen. Besonders betroffen ist aber die Werbung, weil dort bereits sehr viel mit KI gearbeitet wird – vor allem bei Bildern und Texten. 

Viele Unternehmen in der Werbebranche sind bereits gut vorbereitet. Teilweise werden solche Inhalte heute schon freiwillig gekennzeichnet. 

Kennzeichnung kann Vertrauen schaffen

Schafft das nur zusätzliche Bürokratie? 

Ursula Illibauer: Unternehmen wollen niemanden täuschen. Sie wollen zeigen, wie ein Inhalt entstanden ist und welche Leistung von ihnen selbst kommt. Die Kennzeichnung kann daher auch Vertrauen schaffen. 

Sinnvoll ist sie vor allem bei Inhalten, die echt wirken, es aber nicht sind, sowie bei bestimmten KI-generierten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse, wenn keine redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat und keine redaktionelle Verantwortung für den veröffentlichten Text übernommen wird. 

Was bedeutet KI-Kompetenz im Betrieb? 

Ursula Illibauer: Es geht nicht darum, Mitarbeitende zu Technikerinnen oder Juristen auszubilden. Sie sollen die Tools kennen, mit denen sie arbeiten. 

Beschäftigte sollten verstehen, was ein KI-System kann, welche Risiken bestehen und mit welchen Daten sie vorsichtig umgehen müssen. Unternehmen sollten sich mit ihren Tools auseinandersetzen und Datenschutz, Cybersecurity und Informationssicherheit immer mitdenken.

Die wichtigste Botschaft lautet daher: Keine Panik, sondern gut vorbereiten. 

Checkliste: Was du jetzt prüfen solltest 

  • KI-Tools erfassen: Welche Anwendungen werden im Unternehmen eingesetzt? 
  • Chatbots überprüfen: Ist klar erkennbar, dass Nutzer:innen mit einer KI kommunizieren? 
  • Inhalte kontrollieren: Verwendest du realistisch wirkende KI-Bilder, Videos oder Stimmen?
  • Redaktion festlegen: Werden KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse vor der Veröffentlichung substanziell geprüft und von einer Person oder Organisation redaktionell verantwortet? 
  • Interne Regeln schaffen: Wissen Mitarbeiter:innen, welche Tools und Daten sie verwenden dürfen? 

Der 2. August ist für die meisten KMU kein regulatorischer Umbruch. Er ist aber ein guter Anlass, den eigenen KI-Einsatz strukturiert zu prüfen. Wer seine Tools kennt, Verantwortlichkeiten klärt und transparent kommuniziert, hat bereits die wichtigsten Schritte gesetzt.