Kürbiskernöl aus der Steiermark ist jetzt auch in China als Marke geschützt. Das ist ein wichtiger Schritt – nicht nur für Foodies.
Kennen Sie das berühmte Kernölschmölzi? Da wird die Eierspeis mit Kürbiskernöl verfeinert, dazu gibt es Bauernbrot. Ein simples Gericht, das typisch steirisch ist. Foodies schätzen genau solche Rezepte, sie sind lokal und authentisch. Man braucht gute Zutaten, bei denen man nicht mogeln kann. Genau hier fängt das Problem an: In einer globalisierten Welt wird das Wissen um lokale Spezialitäten immer leichter zugänglich. Aber wie kommt man zu den passenden Produkten, wenn man etwa in Asien lebt?
Ein zentrales Stichwort ist: fairer Handel. Qualitativ hochwertige Produkte müssen aufgrund ihrer lokalen Besonderheit auch im internationalen Wettbewerb geschützt werden. Damit nicht jeder behaupten kann, er produziere steirisches Kürbiskernöl, und es stimmt dann gar nicht. Um das zu verhindern, gibt es seit dem 1. März ein Abkommen zwischen der EU und China zum Schutz von geografischen Herkunftsbezeichnungen. Eine Folge daraus: In Zukunft darf als steirisches Kürbiskernöl im Reich der Mitte auch nur mehr das original nussig-aromatische, zähflüssige Kürbiskernöl aus der Steiermark verkauft werden.
"Kernspaltung auf steirische Art"
Für die steirische Berghofer Mühle, die schon seit über 800 Jahren als Familienunternehmen geführt wird, ist das ein großer Sieg. Der kleine Betrieb kann sich dadurch leichter auf dem chinesischen Markt bewähren, indem er macht, was er schon immer gemacht hat: Gute Qualität liefern und uralte Traditionen fortführen. Oder wie es die Familie Berghofer auf ihrer Homepage ausdrückt: "Kernspaltung auf steirische Art". Seit fast 100 Jahren wird das "schwarze Gold" oder "Steirerbluat", wie das Kernöl – mit einigem Pathos – auch genannt wird, in ihrer Mühle hergestellt. Bei öffentlichen Führungen kann man das genau beobachten. Hautnah bekommt man dabei mit, wie aromatisch und unverwechselbar echtes Kernöl duftet.
Inzwischen leiten die drei Berghofer-Schwestern den Betrieb und beweisen, dass Tradition und Innovation bestens zusammengehen können. Ihr Ziel ist der Erhalt der Mühle – und eines alten Handwerks. Das neue Handelsabkommen hilft ihnen dabei. Aber es soll keine Einbahn werden. Auch einige chinesische Produkte sind jetzt in Europa geschützt: von bestimmten Teesorten bis zu Reisarten. Und auch der berühmte Wuchuan-Mondkuchen darf in Europa künftig nur mehr aus China kommen. Was das Besondere ist an dieser Leckerei? Die Küchlein vereinen Salziges und Süßes und sind meist mit Schriftzeichen versehen, die "langes Leben" oder "Harmonie" versprechen. Deshalb gelten sie auch als Vorläufer der Glückskekse.
No Fakes, please!
China ist der wichtigste Handelspartner Europas. Auch für österreichische Exportunternehmen wird das Land der Mitte immer reizvoller: Inzwischen liegen die Warenexporte der EU Richtung China bei rund 202 Milliarden Euro, während die EU umgekehrt Waren im Wert von 383,5 Milliarden Euro aus China importiert. Handelsabkommen sollen bei diesem Austausch helfen, kleine Traditionsbetriebe zu schützen.
Das Anfang März zwischen der EU und der Volksrepublik China in Kraft getretene Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der geografischen Angaben und deren Schutz schützt geografische Herkunftsbezeichnungen. Dafür gibt es ein einheitliches Siegel: Die "geschützte geografische Angabe", kurz "g.g.A.".
Im Klartext bedeutet das: Wo schottischer Whisky draufsteht, darf auch nur schottischer Whiskey drinnen sein. Aber auch Champagner oder Balsamico-Essig sollen fortan nicht falsch etikettiert werden dürfen. Die ehrgeizigen Pläne: In vier Jahren sollen weitere 175 Produkte aufgenommen werden, darunter auch Inländerrum, Jägertee, Tiroler Bergkäse, Tiroler Speck und Vorarlberger Bergkäse.