So können Dienstleister öffnen

Die Öffnungsschritte im Überblick


Wer diesen Beitrag lesen sollte:

  • Weiterdenker:innen
  • Problemlöser:innen

Lesedauer:

1 Minuten

AutorIn: Peter Draxler

Mann beim Friseur i
Envato

Das müssen Dienstleister ab 19. Mai beachten, um wieder aufsperren zu können.

  • Alle Handels – und Dienstleistungsbetriebe dürfen offenhalten
  • Öffnungszeiten 05:00 Uhr - 22.00 Uhr (strengere Öffnungsvorschriften bleiben unberührt)
  • Mindestabstand 2 Meter
  • Kunden haben in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen
  • Pro Kunde müssen 20 Quadratmeter verfügbar sein
  • Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt, die sich im Rahmen der Berufsgruppentestungen testen lassen, können statt einer FFP2-Maske einen einfachen Mund-Nasen-Schutz tragen
  • In Einkaufszentren und Markthallen muss ein COVID-19-Beauftragter ernannt und ein COVID-19-Präventionskonzept ausgearbeitet werden
  • Besondere Vorschriften für körpernahe Dienstleistungen:
    • Pro Kunde müssen 10 Quadratmeter verfügbar sein
    • Kunden müssen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbringen (Selbsttest mit digitaler Lösung 24 Stunden, Antigentest 48 Stunden, PCR-Test 72 Stunden; Ausnahmsweise können auch Eigentests unter Aufsicht des Betreibers der Betriebsstätte vorgenommen werden;
    • Ab 19. Mai gelten der Nachweis einer COVID-Impfung, eines negativen COVID-Tests oder einer Bestätigung, dass man von COVID genesen ist, als Eintrittskarte.

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