11.05.2021
Das müssen Freizeitbetriebe ab 19. Mai beachten, um wieder aufsperren zu können.
- Verpflichtende Registrierung der Gäste und Vorweisen eines Testergebnisses/Impfzertifikats/Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit
("Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr"):- Gültigkeit der Tests: Selbsttest mit digitaler Lösung 24 Stunden, Antigentest 48 Stunden, PCR-Test 72 Stunden
- Ausnahmsweise können auch Eigentests unter Aufsicht des Betreibers der Betriebsstätte vorgenommen werden
- Ab 19. Mai gelten der Nachweis einer COVID-Impfung, eines negativen COVID-Tests oder einer Bestätigung, dass man von COVID genesen ist, als Eintrittskarte
- Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden
- Bei Indoor-Einrichtungen, Bädern und Thermen muss pro Gast eine Fläche von 20 m² im jeweiligen geschlossenen Raum zur Verfügung stehen
- Jeder Freizeitbetrieb muss ein Präventionskonzept erstellen und
eine Person zum/zur Covid-19-Beauftragten ernennen - Für Fahrgeschäfte (z.B. Karussell) gilt, dass zwischen Besuchern ein leerer Sitzplatz sein muss. Die Kundenregistrierung ist nicht notwendig
- Sperrstunde ist 22:00 Uhr
Hier geht's zurück zur Übersicht über alle Branchen!
Weitere hilfreiche Links:
- Corona-FAQ: Die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Corona im betrieblichen Alltag
- Online-Kurs: „Erstellen von Covid-19 Präventionskonzepten“ inkl. umfangreichem Musterkonzept mit Beispielen zur Risikobeurteilung