So kann die Gastronomie öffnen

Die Öffnungsschritte im Überblick


Wer diesen Beitrag lesen sollte:

  • Wissenshungrige
  • Problemlöser:innen

Lesedauer:

1 Minuten

AutorIn: Peter Draxler

Kellnerin mit Maske im Gastgarten i
Envato

Das müssen Gastronomie-Betriebe ab 19. Mai beachten, um wieder aufsperren zu können.

  • Betrieb sowohl indoor als auch outdoor erlaubt
  • Verpflichtende Registrierung der Gäste (ab 15 Minuten Aufenthaltsdauer) und Vorweisen eines negativen Testergebnisses/Impfzertifikats/Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit ("Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr"):
    • Gültigkeit der Tests: Selbsttest mit digitaler Lösung 24 Stunden, Antigentest 48 Stunden, PCR-Test 72 Stunden
    • Ausnahmsweise können auch Eigentests unter Aufsicht des Betreibers der Betriebsstätte vorgenommen werden
    • Ab 19. Mai gelten der Nachweis einer COVID-Impfung, eines negativen COVID-Tests oder einer Bestätigung, dass man von COVID genesen ist, als Eintrittskarte
  • Outdoor maximal 10 Erwachsene an einem Tisch zuzüglich Kinder, indoor maximal 4 Erwachsene zuzüglich Kinder
  • Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (nicht am Verabreichungsplatz)
  • Für Mitarbeiter/innen mit Kundenkontakt gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Mitarbeiter/innen mit Kundenkontakt, die sich im Rahmen der Berufsgruppentestungen testen lassen (oder die einen sonstigen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr vorweisen können, Impfung/Genesungsnachweis), können statt einer FFP2-Maske einen einfachen Mund-Nasen-Schutz tragen. 
  • Jeder Gastronomiebetrieb muss ein Präventionskonzept erstellen und eine/n COVID-19-Beauftragte/n ernennen 
  • Zwei Meter Abstand zwischen den Personen fremder Tische
  • Konsumation von Speisen und Getränken nur im Sitzen am Verabreichungsplatz (z. B. nicht an der Bar)
  • Sperrstunde um 22 Uhr

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