11.05.2021
Das müssen Gastronomie-Betriebe ab 19. Mai beachten, um wieder aufsperren zu können.
- Betrieb sowohl indoor als auch outdoor erlaubt
- Verpflichtende Registrierung der Gäste (ab 15 Minuten Aufenthaltsdauer) und Vorweisen eines negativen Testergebnisses/Impfzertifikats/Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit ("Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr"):
- Gültigkeit der Tests: Selbsttest mit digitaler Lösung 24 Stunden, Antigentest 48 Stunden, PCR-Test 72 Stunden
- Ausnahmsweise können auch Eigentests unter Aufsicht des Betreibers der Betriebsstätte vorgenommen werden
- Ab 19. Mai gelten der Nachweis einer COVID-Impfung, eines negativen COVID-Tests oder einer Bestätigung, dass man von COVID genesen ist, als Eintrittskarte
- Outdoor maximal 10 Erwachsene an einem Tisch zuzüglich Kinder, indoor maximal 4 Erwachsene zuzüglich Kinder
- Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (nicht am Verabreichungsplatz)
- Für Mitarbeiter/innen mit Kundenkontakt gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Mitarbeiter/innen mit Kundenkontakt, die sich im Rahmen der Berufsgruppentestungen testen lassen (oder die einen sonstigen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr vorweisen können, Impfung/Genesungsnachweis), können statt einer FFP2-Maske einen einfachen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Jeder Gastronomiebetrieb muss ein Präventionskonzept erstellen und eine/n COVID-19-Beauftragte/n ernennen
- Zwei Meter Abstand zwischen den Personen fremder Tische
- Konsumation von Speisen und Getränken nur im Sitzen am Verabreichungsplatz (z. B. nicht an der Bar)
- Sperrstunde um 22 Uhr
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Weitere hilfreiche Links:
- Corona-FAQ: Die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Corona im betrieblichen Alltag
- Online-Kurs: „Erstellen von Covid-19 Präventionskonzepten“ inkl. umfangreichem Musterkonzept mit Beispielen zur Risikobeurteilung