Nicht nur Unternehmen und Reisende sind betroffen: Auch bei einer einfachen Online-Bestellung muss man künftig aufpassen.
Vor fünf Jahren stimmten die Briten für den EU-Austritt, doch viereinhalb Jahre blieb fast alles beim Alten. Seit die Übergangsphase ausgelaufen ist, gelten für das Vereinigte Königreich andere Regeln. Wir haben die wichtigsten Veränderungen zusammengefasst.
- A wie Arbeitsmarkt
EU-Bürgerinnen und -Bürger, die schon bisher im Vereinigten Königreich gelebt haben, können sich bis 30. Juni 2021 registrieren, um weiterhin eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu bekommen. Für Briten in Österreich ist es ähnlich: Wer schon vor 2021 hier gelebt hat, darf weiter hier arbeiten, muss aber einen Aufenthaltstitel beantragen. Alle anderen haben es schwieriger: Für sie gelten in den meisten Fällen dieselben Regeln wie für andere Drittstaatsangehörige. - B wie Bildung
Bereits anerkannte Ausbildungen und Studienabschlüsse von britischen Bildungseinrichtungen bleiben in Österreich und der EU weiterhin gültig – und umgekehrt –, neue Zeugnisse muss man womöglich nostrifizieren lassen. Welche österreichischen Ausbildungen wie Lehrabschlüsse in Großbritannien anerkannt werden, regelt nun das britische Recht. Wer ein neues Studium im jeweils anderen Land beginnt, wird in der Regel wie Drittstaatsangehörige behandelt, zum Beispiel bei Zulassungsvoraussetzungen und Studiengebühren. Für Schüler gibt es solche Einschränkungen nicht: Für das Schulrecht ist in beiden Ländern die Staatsbürgerschaft nicht relevant. - G wie Gesellschaftsrecht
Britische Limited Liability Companies, kurz „Limiteds“, mit Verwaltungssitz in Österreich sind passé. Diese Gesellschaftsform wurde in der Vergangenheit manchmal gewählt, um die Mindesteinlage einer österreichischen Kapitalgesellschaft zu vermeiden. Österreich ermöglichte das nur aufgrund der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs. Diese Anerkennung ist mit Ende 2020 ausgelaufen – damit können Gesellschafter nun auch persönlich haften. - G wie Gesundheit
Hier ändert sich wenig, zumindest wenn man als Tourist oder geschäftlich nur vorübergehend im anderen Land unterwegs ist: EU-Staatsangehörige können weiterhin die notwendige medizinische Versorgung auf der Grundlage der Europäischen Krankenversicherungskarte in Anspruch nehmen. Beim Arztbesuch in Großbritannien sollte man aber darauf achten, dass der Arzt dem „National Health Service“ angehört.
- R wie Reisen
Ein Visum benötigt man für Aufenthalte bis zu 6 Monaten weiterhin nicht, aber ab 1. Oktober 2021 können EU-Bürgerinnen und -Bürger nicht mehr mit dem Personalausweis in das Vereinigte Königreich einreisen, sondern es ist in jedem Fall ein Reisepass erforderlich. Bei der Rückkehr gelten die zollrechtlichen Bestimmungen für die Einreise aus Nicht-EU-Staaten, außer bei Einreisen aus Nordirland. Für Flüge mit einer britischen Fluggesellschaft von Großbritannien in die EU gelten nicht mehr die EU-Fluggastrechte, sondern die jeweils gültige britische Rechtslage.
- K wie Konsumentenschutz
Seit Jänner 2021 gelten für das Vereinigte Königreich nicht mehr die EU-Regelungen zum Konsumentenschutz. Es gibt aber eine Vereinbarung zur Produktsicherheit. Sämtliche Importe in die EU müssen alle EU-Standards erfüllen und werden aus Sicherheits- und Gesundheitsgründen behördlichen Prüfungen und Kontrollen unterzogen. - T wie Telefonieren
Mit dem EU-Austritt fällt auch die Verpflichtung der Mobilfunkanbieter zu günstigen Roaming-Kosten. Während Magenta und Drei vorläufig Großbritannien noch wie ein EU-Mitglied behandeln, hat A1 kürzlich die Kosten für Verbindungen ins und aus dem Vereinigten Königreich bereits stark erhöht. Mit A1, Bob, Yesss und Red Bull Mobile zahlt man damit für ein abgehendes Gespräch in Großbritannien 2,49 Euro pro Minute und pro 100 KB Daten 1,49 Euro. Schon ein einzelnes Foto per Messenger kann also ganz schön teuer werden. - Ü wie Überweisungen
Hier gilt Ähnliches wie beim Telefonieren: SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften nach Großbritannien sind weiterhin möglich, aber nicht mehr preisreguliert. Die Banken verrechnen daher Auslandsspesen, die sich je nach Anbieter stark unterscheiden können. - W wie Warenverkehr
Zwar haben die EU und das Vereinigte Königreich eine ambitionierte Freihandelszone ohne Zölle und ohne quotenmäßige Beschränkungen vereinbart, dennoch ist der Handel nicht so offen wie vor dem Brexit. Nur Nordirland gehört weiterhin zum EU-Binnenmarkt und zur EU-Zollunion, während für Großbritannien sowie die Kanalinseln und die Insel Man beim Import und Export nun Zollförmlichkeiten nötig sind, bei denen zum Beispiel auch Umsatz- und Verbrauchsteuern bestimmt werden. Das gilt auch für Waren, die von den Konsumentinnen und Konsumenten online bestellt werden. Bei Online-Bestellungen in Nordirland gelten weiter die Bestimmungen, als ob Nordirland ein EU-Mitgliedstaat wäre, und es findet keine Verzollung statt.
Achtung: Unabhängig vom Brexit fällt ab 1. Juli 2021 die 22-Euro-Freigrenze der EU für Einfuhrumsatzsteuer. Alle Waren sind dann einfuhrumsatzsteuerpflichtig. - Z wie Zoll
Für britische Produkte fällt zwar kein Zoll an, aber Vorsicht: Wenn die in Großbritannien bestellten Güter gar nicht dort produziert wurden, wird man zollpflichtig. Bei privaten Online-Käufen gilt eine Freigrenze von 149 Euro. Allerdings muss dennoch eine Zollerklärung ausgestellt werden – und die Kosten dafür geben Shops und Speditionen häufig an die Besteller weiter. Liegt der Wert über 150 Euro, richtet sich die Zollabgabe nach der Art der Ware, ihrem Wert und dem Ursprungsland.
Tipp: Wer online bei britischen Shops bestellt, sollte einen Blick auf das Factsheet: Brexit und Einkaufen der Europäischen Kommission werfen.
WKÖ Brexit Infopoint
Der WKÖ Brexit Infopoint bündelt als zentrale und unbürokratische Anlaufstelle für österreichische Betriebe alle Servicemaßnahmen rund um das Thema Brexit. Seit 2020 wurden im Schnitt 400 Unternehmensanfragen pro Monat beantwortet, 7 Webinare zum rund um das Thema Brexit wurden von 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht, die 11 Roadshows im Jahr 2019 erreichten insgesamt 2.000 Unternehmerinnen und Unternehmer.
Kontakt:
Telefon: 05 90 900 5590
E-Mail: brexit@wko.at
Noch Fragen?
- Hotline des Europe Direct Contact Centre (in allen EU-Sprachen):
+43 (0) 800 678 9101 1 (gebührenfrei aus der EU)
Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr (werktags) - Informationsangebot der Bundesregierung zum Brexit
- Praxis-Informationen der Wirtschaftskammer für Unternehmen