Die EU-Verpackungsverordnung soll Verpackungsabfälle reduzieren und die Kreislaufwirtschaft stärken. Doch die Umsetzung droht zum Musterbeispiel für misslungene Regulierung zu werden: mehr Bürokratie, höhere Kosten und neue Belastungen für Unternehmen – ohne die bestehenden Hürden im Binnenmarkt zu beseitigen.
Seit 12. August gilt die neue EU-Verpackungsverordnung, die sogenannte PPWR. Ihre Ziele sind richtig. Doch richtige Ziele machen schlechte Regeln nicht besser. Unternehmen sind bereits heute mit zusätzlichen Anforderungen konfrontiert – und der Großteil der wirklich einschneidenden Verpflichtungen kommt erst. Ab 2030 greifen weitreichende Vorgaben zu Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen, Wiederverwendung und Verpackungsminimierung. Dazu kommen umfangreiche Nachweis-, Berechnungs-, Dokumentations- und Berichtspflichten.
Mehr Europa sollte weniger Hürden bedeuten
Besonders widersprüchlich ist die Situation im Binnenmarkt. Unternehmen müssen sich schon heute mit unterschiedlichen nationalen Verpackungsregelungen auseinandersetzen. Die PPWR hätte die Chance geboten, diese Zersplitterung endlich zu beseitigen. Diese Chance wurde vertan. Stattdessen wird für Onlinehändler die verpflichtende Bestellung eines Bevollmächtigten künftig in allen Mitgliedstaaten zusätzliche Fixkosten verursachen. Für kleinere Unternehmen kann das dazu führen, dass sich die Belieferung einzelner EU-Märkte schlicht nicht mehr rechnet.
Wenn eine europäische Verordnung grenzüberschreitendes Wirtschaften verteuert, statt es einfacher zu machen, läuft etwas grundlegend falsch. Europa braucht einen stärkeren Binnenmarkt – keine neuen regulatorischen Eintrittsbarrieren.
Auch die kommenden Dokumentationspflichten zeigen, wie weit Regulierung von der betrieblichen Praxis entfernt sein kann.
Alle Infos zur PPWR
Was bedeutet die neue EU-Verpackungsverordnung konkret für dein Unternehmen? Die Wirtschaftskammer hat die wichtigsten Informationen und Praxisfragen zur PPWR zusammengestellt:
- Welche Rolle hast du? Erfahre, ob du etwa als Erzeuger:in, Importeur:in, Vertreiber:in oder Hersteller:in giltst – und welche Pflichten damit verbunden sind.
- Welche Verpackungen sind betroffen? Von Verkaufs- und Transportverpackungen bis zu Take-away-Bechern: Die PPWR fasst den Verpackungsbegriff weit.
- Was gilt bereits seit August 2026? Verschaffe dir einen Überblick über neue Vorgaben zu Konformität, Kennzeichnung und Dokumentation.
- Was kommt noch auf Unternehmen zu? Die Seite informiert laufend über weitere Umsetzungsschritte, offene Detailfragen und neue Vorgaben.
Unternehmen sind keine Verpackungsstatistiker
Auch die kommenden Dokumentationspflichten zeigen, wie weit Regulierung von der betrieblichen Praxis entfernt sein kann. Unternehmen, die bestimmte Mehrwegverpackungen einsetzen, müssen detaillierte Aufzeichnungen führen und künftig jährlich über Wiederverwendungsziele und Umlaufzahlen berichten. Teile der konkreten Umsetzung sind dabei noch nicht einmal abschließend geklärt. Auch bei den kommenden Meldungen an das Herstellerregister wird ein höhere Detailierungsgrad hinsichtlich der Materialbeschaffenheit der Verpackung erforderlich sein als bisher.
Unternehmen sollen investieren, innovieren und Arbeitsplätze schaffen. Ihre Aufgabe ist nicht, immer mehr Zeit und Personal für das Zählen, Dokumentieren und Melden von Verpackungen einzusetzen.
Hinzu kommt: Nicht alles, was nach weniger Verpackung klingt, ist automatisch ökologisch besser. Verpackungen schützen Produkte und sorgen insbesondere bei Lebensmitteln für Hygiene und Haltbarkeit. Wenn Verpackungen reduziert werden und dadurch mehr Lebensmittel verderben, wird Verpackungsabfall lediglich durch Lebensmittelabfall ersetzt.
Die Uhr muss angehalten werden. Ein paar Hinweise aus Brüssel auf einen pragmatischen Vollzug reichen nicht.
Stop the Clock
Deshalb braucht es jetzt eine klare politische Entscheidung. Die Uhr muss angehalten werden. Ein paar Hinweise aus Brüssel auf einen pragmatischen Vollzug reichen nicht. Unternehmen brauchen Rechtssicherheit und keine politischen Beruhigungspillen für problematisches EU-Recht.
Problematische Verpflichtungen und Fristen müssen verschoben und die PPWR grundlegend überarbeitet werden: weniger Bürokratie, verhältnismäßige Regeln für KMU, praxistaugliche Wiederverwendungsziele und vollständige technische Vorgaben, bevor Unternehmen sie umsetzen müssen.
Der Green Deal wird nicht daran gemessen werden, wie viele Seiten Regulierung Europa produziert, sondern daran, ob er in der Praxis funktioniert. Die Verpackungsverordnung besteht diesen Test derzeit nicht. Zuerst Stop the Clock. Dann das Regelwerk reparieren.