Welche Rechtsform passt zu meinem Business?

Hier erfährst du, welche Möglichkeiten du beim Gründen in Österreich hast.


Wer diesen Beitrag lesen sollte:

  • Wissenshungrige
  • Gründer:innen

Lesedauer:

7

Minuten

AutorIn: Stephanie Dirnbacher-Krug

Frau mit Brille arbeitet im modernen Büro am Laptop und macht Notizen am Schreibtisch. i
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Für den Schritt in die Selbstständigkeit gibt es mehrere Optionen. Wir haben die wichtigsten Informationen dazu zusammengefasst.

Ein Startup in der EU zu gründen, soll künftig ratzfatz gehen: online, innerhalb von 48 Stunden, ohne Mindestkapital. So sieht es die EU-Inc. vor, die neue Rechtsform, die gerade auf EU-Ebene verhandelt wird. Das Ziel: Gründungen und Wachstum vor allem von innovativen Jungunternehmen europaweit zu erleichtern.

EU-Inc.: Attraktiv für grenzüberschreitende Tätigkeit

Denn aktuell stehen Unternehmen, die in der EU expandieren wollen, vor großen Herausforderungen: 27 unterschiedliche Rechtssysteme mit unterschiedlichen Unternehmensformen und Zulassungsverfahren. Künftig sollen sie die Wahl haben – zwischen einer nationalen Unternehmensform und der europaweit einheitlichen EU-Inc.

Ein guter Anlass, um einen Blick auf die Möglichkeiten der Unternehmensgründung in Österreich zu werfen.

Herausforderungen auf dem Weg in die Selbstständigkeit

In Österreich führt der Weg in die Selbstständigkeit über mehrere Stellen – von der Gewerbebehörde über die Sozialversicherung bis zum Finanzamt und der Wirtschaftskammer.

Um Gründungen spürbar zu erleichtern, braucht es einen One-Stop-Shop, wie ihn die Wirtschaftskammer Österreich fordert: eine zentrale Plattform, über die Gründer:innen alle Schritte vollständig digital erledigen können. Gleichzeitig bleibt die persönliche Beratung durch das Gründerservice der Wirtschaftskammer ein wichtiger Faktor, da sie Gründer:innen mit individueller Orientierung und praxisnaher Expertise unterstützt.

Rechtsform entscheidend für Haftung, Kosten, Versicherung und Steuern

Die Frage nach der passenden Rechtsform ist zentral. Sie bestimmt unter anderem,

  • wie Entscheidungen getroffen werden,
  • wie viel Kapital benötigt wird,
  • wer wofür und womit haftet,
  • wie Gewinn verwendet und versteuert wird,
  • wie Gründer:innen versichert sind.

"Die Wahl der passenden Rechtsform beeinflusst die Haftung, die steuerliche Behandlung, die Sozialversicherungssituation und die Wirkung nach außen", fasst Sabine Skarpil-Zauner, Bundesgeschäftsführerin des Gründerservice der Wirtschaftskammer, zusammen.

Bevor du dich für eine Rechtsform entscheidest, rät die Gründungsexpertin dazu, die Basis zu klären: "Eine gute Planung, idealerweise in Form eines Businessplans, ist dabei kein bürokratischer Schritt, sondern ein echter Reality-Check."

TIPP: Starte durch mit dem Gründerservice der WKO

Das Gründerservice der Wirtschaftskammern Österreich unterstützt jährlich tausende Gründer:innen mit umfassenden Services, Beratungen und als Interessenvertretung in allen Fragen rund um die Unternehmensgründung. Mit über 90 Standorten ist das Gründerservice der ideale Partner für den erfolgreichen Start ins Unternehmertum.

3 Schlüsselfragen für die richtige Wahl

Welche Unternehmensform sich für wen am besten eignet, hängt von mehreren Faktoren ab. Der Rechtsform-Ratgeber des Gründerservice gibt hier Orientierung.

Diese 3 Fragen helfen bei der Wahl:

1. Allein oder gemeinsam?

Ob du dein Business allein oder mit anderen Menschen gründest, ist eine grundlegende Entscheidung. Sie hängt vor allem von der Geschäftsidee und den finanziellen Voraussetzungen ab.

Manche Vorhaben lassen sich besser im Team umsetzen: Wissen und Erfahrungen können gebündelt sowie Arbeit und Verantwortung aufgeteilt werden. Auch Kapital lässt sich gemeinsam oft einfacher beschaffen.

Wer den Schritt in die Selbstständigkeit hingegen allein wagt, profitiert von maximaler Unabhängigkeit. Einzelunternehmer:innen können schnell und ohne Rücksprache Entscheidungen treffen.

Für viele ist genau das der wichtigste Antrieb. So nannten 2025 rund 70% der Gründer:innen den Wunsch, in der Zeit- und Lebensgestaltung flexibel zu sein, als Hauptgrund für den Weg in die Selbstständigkeit.

2. Wie viel Risiko bin ich bereit zu tragen?

Die Wahl der Rechtsform ist ausschlaggebend für das persönliche unternehmerische Risiko. Sie bestimmt, in welchem Umfang du für Verbindlichkeiten des Unternehmens haftest. Gleichzeitig regelt sie, ob und inwieweit du auch für mögliche Fehler deiner Geschäftspartner:innen einstehen musst.

3. Wie finanziere ich mein Unternehmen?

Ein Unternehmen bringt nicht nur Einnahmen. Es verursacht auch Kosten – von der Gründung bis zum laufenden Betrieb, etwa für Sozialversicherung und Steuern. Die Höhe der Kosten variiert je nach Rechtsform.

Überlege dir gut, wie viel Geld du benötigst, wie viel davon du selbst einbringen kannst und ob du zusätzliche Investor:innen oder Partner:innen brauchst.

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Überblick über Gründungsvarianten in Österreich

Für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Österreich gibt es im Wesentlichen folgende Rechtsformen:

Das Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist in Österreich der einfachste, schnellste und beliebteste Weg in die Selbstständigkeit: 2025 entschieden sich mehr als vier Fünftel aller Gründer:innen für diese Unternehmensform.

Als Einzelunternehmer:in hast du die alleinige Verantwortung und Kontrolle über dein Geschäft. Das bedeutet aber nicht, dass du alleine bleiben musst. Du kannst jederzeit Mitarbeiter:innen einstellen.

Wichtigste Merkmale eines Einzelunternehmens:

  • Alleinige Kontrolle: Einzelunternehmer:innen können alle Entscheidungen treffen, ohne sich abstimmen zu müssen. Ihnen allein gehört auch der ganze Gewinn.
  • Rasche Umsetzung: Die Gründung ist einfach, rasch und kostengünstig. Sie erfolgt grundsätzlich durch die Gewerbeanmeldung bei dem zuständigen Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft. Auch das Gründerservice mit über 90 Standorten in ganz Österreich unterstützt bei der elektronischen Gewerbeanmeldung.
  • Gewerbeberechtigung: Einzelunternehmer:innen müssen über die erforderliche Gewerbeberechtigung bzw. Befähigung verfügen oder eine gewerberechtliche Geschäftsführung einstellen, die aktiv im Betrieb mitarbeitet.
  • Unbeschränkte Haftung: Hier liegt der große Nachteil des Einzelunternehmens: Unternehmer:innen haften unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen.
  • Kein Firmenbucheintrag: Eine Eintragung in das Firmenbuch ist erst ab 700.000 Euro Nettojahresumsatz verpflichtend. Darunter ist eine freiwillige Eintragung aber möglich.
  • Steuern: Einzelunternehmen zahlen auf ihren Gewinn Einkommensteuer nach einem Stufentarif – von 0% bis maximal 55%.
  • Einfache Buchhaltung: Einzelunternehmen dürfen ihren Gewinn mit einfacher Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln. Erst wenn der Nettoumsatz zwei Jahre hintereinander mehr als 700.000 Euro ausmacht, müssen sie bilanzieren.
Die Offene Gesellschaft (OG)

Die Offene Gesellschaft (OG) ist ideal, wenn mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen gründen und aktiv mitarbeiten wollen. Die Gesellschafter:innen sind gleichberechtigt, treffen Entscheidungen gemeinsam und haften auch gemeinsam.

Wichtigste Merkmale einer OG:

  • Mindestens zwei Personen: Eine OG besteht aus mindestens zwei Gesellschafter:innen, die gemeinsam ein Unternehmen führen.
  • Formloser Vertrag: Für die OG braucht es einen Gesellschaftsvertrag. In diesem sollten Rechte und Pflichten der Gesellschafter:innen geregelt werden, z. B. ihre Beiträge (Einlagen), Gewinn- und Verlustbeteiligung. Der Vertrag muss keine bestimmten Formerfordernisse erfüllen und kann auch ohne Notar:in oder Rechtsanwalt/Rechtsanwältin abgeschlossen werden.
  • Firmenbucheintrag: Die OG entsteht erst mit der Eintragung in das Firmenbuch.
  • Haftung für alle: Alle Gesellschafter:innen haften unbeschränkt, persönlich und solidarisch. Das bedeutet, mit Privatvermögen und auch für Fehlverhalten der anderen Gesellschafter:innen.
  • Geschäftsführung und Vertretung: Grundsätzlich dürfen alle Gesellschafter:innen eigenständig handeln, einzeln die Geschäfte führen und die OG vertreten.
  • Steuern: Gewinne werden nicht bei der OG, sondern direkt bei den Gesellschafter:innen besteuert.
  • Buchhaltung: Die Gewinnermittlung erfolgt über die einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Überschreitet der Umsatz jedoch 700.000 Euro in zwei Jahren oder 1 Millionen Euro in einem Jahr, besteht doppelte Buchführungs- und Bilanzierungspflicht.

Die Kommanditgesellschaft (KG)

Eine Kommanditgesellschaft (KG) ermöglicht eine Haftungseinschränkung für manche Gesellschafter:innen. Zumindest eine Person übernimmt die volle Verantwortung (Komplementär:innen), während andere Gesellschafter:innen nur mit begrenztem Risiko beteiligt sind (Kommanditist:innen).

Wichtigste Merkmale einer KG:

  • Geteilte Haftung: Die Besonderheit der KG ist die Abstufung der Haftung: Während Komplementär:innen persönlich und unbeschränkt haften, ist das Risiko für Kommanditist:innen begrenzt: Sie haften nur in der Höhe ihrer selbst bestimmten Einlage, die im Firmenbuch eingetragen sein muss.
  • Formloser Vertrag: Für die Gründung einer KG braucht es einen formlosen Gesellschaftsvertrag.
  • Ein Eintrag in das Firmenbuch ist erforderlich.
  • Geschäftsführung, Vertretung und Mitbestimmung: Die Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens obliegt allein den Komplementär:innen. Kommanditist:innen dürfen nur bei außergewöhnlichen Entscheidungen mitreden.
  • Steuern: Wie auch die OG ist die KG nicht einkommensteuerpflichtig – nur die einzelnen Gesellschafter:innen mit ihrem jeweiligen Gewinnanteil.
  • Buchhaltung: Solange keine Bilanzierungspflicht besteht (Jahresnettoumsatz von 700.000 Euro), genügt eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Weniger Papierkram, mehr Luft für Betriebe

Von aufwendigen Nachweispflichten bis zu Verfahren, die mehr Zeit kosten als sie bringen: Die Wirtschaftskammer zeigt auf buerokratie-kostet.at konkrete Bürokratie-Beispiele aus Österreich – und sagt, was jetzt passieren muss.

Denn: Unnötige Meldeverpflichten, Gold Plating, komplexe Verfahren sowie mehrfache Datenmeldungen haben einen hohen Preis für Österreichs Unternehmer:innen.

Alle Infos findest du hier!

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft und nach dem Einzelunternehmen die beliebteste Rechtsform in Österreich.

Wichtigste Merkmale einer GmbH:

  • Eigene Rechtspersönlichkeit: Anders als Personengesellschaften hat die GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das heißt, die GmbH selbst hat Rechte und Pflichten.
  • Beschränkte Haftung: Für Schulden der GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen – nicht die Gesellschafter:innen privat. Aber Achtung: Bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen gibt es Ausnahmen.
  • Vergleichsweise hoher Aufwand: Die Gründung und der Betrieb einer GmbH sind in der Regel aufwendiger und teurer als bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Der Gesellschaftsvertrag muss in Form eines Notariatsakts geschlossen werden – ausgenommen davon ist die Ein-Personen-GmbH.
  • Stammkapital als Voraussetzung: Für die Gründung einer GmbH braucht es ein Stammkapital von mindestens 10.000 Euro, davon müssen 5.000 Euro bar einbezahlt werden.
  • Verpflichtender Firmenbucheintrag: Eine GmbH muss in das Firmenbuch eingetragen werden.
  • Sozialversicherung: Reine Gesellschafter:innen, die bloß Anteile an der GmbH halten, sind meist nicht pflichtversichert; wer hingegen auch aktiv tätig ist, schon.
  • Doppelte Besteuerung: Die Besteuerung einer GmbH erfolgt auf zwei Ebenen: Auf Gesellschaftsebene werden Gewinne mit 23% Körperschaftsteuer besteuert. Werden diese Gewinne an die Gesellschafter:innen ausgeschüttet, fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer in der Höhe von 27,5% an. Die GmbH lohnt sich deshalb vor allem dann, wenn nicht der gesamte Gewinn privat ausgeschüttet wird, sondern im Unternehmen bleibt.
  • Doppelte Buchhaltung: Bei der GmbH gilt die Pflicht zur doppelten Buchhaltung und Bilanzierung. Das bedeutet gleichzeitig höhere Kosten im laufenden Betrieb.
Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG)

Mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG oder FlexCo) wurde in Österreich eine Rechtsform geschaffen, die gezielt auf die Bedürfnisse von Startups und wachstumsorientierten Unternehmen zugeschnitten ist.

Sie ist ähnlich der GmbH, bietet aber mehr Flexibilität – vor allem bei Unternehmensbeteiligungen und bei dem Einstieg von Investor:innen.

Wichtigste Merkmale einer FlexKapG:

  • Beschränkte Haftung: Grundsätzlich haftet nur die Gesellschaft, nicht das Privatvermögen der Gesellschafter:innen.
  • Stammkapital als Voraussetzung: Wie bei der GmbH muss bei der Gründung einer FlexKapG ein Stammkapital von 10.000 Euro, davon 5.000 Euro bar eingezahlt werden.
  • Ein Eintrag in das Firmenbuch ist erforderlich.
  • Vergleichsweise hoher Aufwand: Der Gründungsaufwand der FlexKapG ist ähnlich hoch wie bei der GmbH. Auch hier braucht es einen Notariatsakt.
  • Einfache Beteiligung: Die FlexKapG bietet die Möglichkeit, Mitarbeiter:innen und Investor:innen über Unternehmenswert-Anteile ohne Stimmrecht am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen.
  • Übertragung von Unternehmensanteilen: Vor allem für internationale Investor:innen interessant: die einfache Übertragung von Anteilen.
  • Flexibilität im Alltag: Beschlüsse können auch ohne physische Versammlung, etwa im Umlaufverfahren, gefasst werden.
  • Doppelte Buchhaltung: Für die FlexKapG gilt die Pflicht der doppelten Buchführung und Bilanzierung.
Vom Traum in die Umsetzung

Auch wenn die Rechtsformwahl gut überlegt sein soll – sie ist nicht in Stein gemeißelt. "Am Anfang zählt nicht Perfektion, sondern eine Lösung, die zur aktuellen Situation passt. Unser Rat ist daher: pragmatisch und gut vorbereitet loslegen. Alles Weitere kann sich entwickeln", sagt Skarpil-Zauner.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Wahl der passenden Rechtsform ist ein wichtiger Schritt bei der Unternehmensgründung.
  • Sie hängt von der Geschäftsidee, Entscheidungsstrukturen und finanziellen Voraussetzungen ab und wirkt sich auf Kosten, Haftung, Sozialversicherung und Besteuerung aus.
  • In Österreich gibt es im Wesentlichen 3 Gründungsvarianten: Einzelunternehmen, Personengesellschaft (z. B. OG, KG) oder Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, FlexKapG).
  • Mit der EU-Inc. soll eine weitere Gesellschaftsform geschaffen werden, die Gründungen in Europa erleichtern soll.
  • Informationen und kostenlose Beratung zu allen Fragen der Unternehmensgründung sowie Unterstützung für den Schritt in die Selbstständigkeit gibt es beim Gründerservice der Wirtschaftskammer.