Österreichische Unternehmen könnten zumindest einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag an zu viel bezahlten US-Zöllen zurückbekommen. Automatisch kommt das Geld aber nicht zurück. Entscheidend ist, wer die Ware in die USA eingeführt hat – und damit als "Importer of Record" aufgetreten ist.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die auf dem Notstandsgesetz IEEPA gestützten US-Zölle wurden vom US Supreme Court für rechtswidrig erklärt. Weltweit geht es um rund 166 Milliarden US-Dollar an Rückerstattungen ohne Zinsen.
- Für österreichische Exportbetriebe erwartet das AußenwirtschaftsCenter Washington zumindest einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag.
- Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich der Importeur.
- Die Rückzahlung erfolgt nicht automatisch: Sie muss über eine eigene elektronische Plattform beantragt werden.
- Betroffene Unternehmen sollten Einfuhren, Unterlagen und Verträge prüfen.
- Andere US-Zölle bleiben bestehen. Ein allgemeiner Trend zu verstärkten österreichischen Produktionsverlagerungen in die USA ist bislang nicht erkennbar.
Warum können österreichische Unternehmen US-Zölle zurückholen?
Der US Supreme Court entschied am 20. Februar 2026, dass Präsident Donald Trump das Notstandsgesetz International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) nicht als Grundlage für Zölle verwenden durfte. Die auf IEEPA gestützten Zölle waren damit rechtswidrig.
Jetzt geht es um die Rückzahlung bereits eingehobener Beträge. Das US Bureau of Economic Analysis beziffert das globale Refund-Volumen mit rund 166 Milliarden US-Dollar – ohne Zinsen.
Wie viel davon auf österreichische Unternehmen entfällt, lässt sich derzeit nicht exakt beziffern. Thomas Moschig, WKÖ-Wirtschaftsdelegierter in Washington, rechnet aber mit mindestens einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag an Refundierungen für österreichische Exportbetriebe.
Für einzelne Unternehmen kann es um einige Tausend, in größeren Fällen auch um Millionen US-Dollar gehen.
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Welche US-Zölle sind von der Rückerstattung betroffen?
Das Urteil betrifft ausschließlich die Notstandszölle auf Basis von IEEPA. Andere US-Zölle, etwa nach Section 232 oder Section 301, sind davon nicht betroffen.
Für Unternehmen heißt das: Entscheidend ist nicht nur, ob Zoll bezahlt wurde, sondern welcher Zoll bei welcher Einfuhr angefallen ist.
Wer hat Anspruch auf die Rückerstattung der US-Zölle?
Der zentrale Begriff lautet Importer of Record. Gemeint ist jenes Unternehmen, das gegenüber der US-Zollbehörde für die Einfuhr verantwortlich war.
Das kann zum Beispiel sein:
- dein US-Kunde,
- deine eigene US-Niederlassung,
- oder ein anderer US-Importpartner.
Ein bevollmächtigter Zollbroker kann die Abwicklung übernehmen. Für österreichische Exporteure ist wichtig: Wer die Ware geliefert oder wirtschaftlich die Zollkosten getragen hat, ist nicht automatisch selbst anspruchsberechtigt.
Hat dein US-Kunde importiert, musst du die Rückzahlung mit ihm klären. War deine eigene US-Tochter Importer of Record, kann die Abwicklung innerhalb der Unternehmensgruppe erfolgen.
US-Zölle zurückholen: Diese 5 Punkte solltest du jetzt prüfen
- Wer war Importer of Record? Kläre, wer deine Waren in die USA eingeführt hat.
- Welche Zölle wurden bezahlt? Prüfe, welche Einfuhren tatsächlich mit IEEPA-Zöllen belastet waren.
- Hast du alle Unterlagen? Sammle Zollunterlagen, Entry Numbers, Rechnungen und Zahlungsnachweise.
- Sprich mit deinem US-Partner oder Zollbroker. War dein Kunde Importeur, sollte die Rückzahlung mit ihm abgestimmt werden.
- Prüfe deine Verträge. Wer den Refund beantragen kann und wem das Geld wirtschaftlich zusteht, ist nicht zwingend dasselbe – etwa wenn Zollkosten weiterverrechnet oder geteilt wurden.
Wie beantragen Unternehmen die Rückerstattung der US-Zölle?
Die Rückzahlungen erfolgen nicht automatisch. Der Importer of Record oder ein bevollmächtigter Zollbroker muss aktiv werden.
Die US-Zollbehörde Customs and Border Protection wickelt das Verfahren elektronisch über das ACE-Portal und das sogenannte CAPE-Verfahren ab. Mehrere betroffene Einfuhren können dabei gebündelt eingereicht werden.
Nach Angaben des AußenwirtschaftsCenters Washington dauert die Bearbeitung in vielen Fällen rund 60 bis 90 Tage. Rückzahlungen können auch Zinsen umfassen. Die bisherigen Erfahrungen fallen laut Moschig besser aus als zunächst befürchtet: Die Refunds laufen nach den vorliegenden Rückmeldungen relativ zügig und weitgehend problemlos.
Schwieriger kann es für Kleinstunternehmen sein, die Waren über Paketdienstleister verschickt haben. Hier liegt die Zuständigkeit im Regelfall bei den Dienstleistern wie beispielsweise UPS, FedEx oder DHL.
INFOBOX: Wie die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA beim US-Markteintritt hilft
Ein US-Markteintritt beginnt selten mit dem perfekten Kontakt. Meist beginnt er mit vielen Fragen: Passt mein Produkt? Welche Region ist sinnvoll? Wo finde ich Kund:innen? Wie komme ich an Investor:innen? Welche rechtlichen und steuerlichen Themen muss ich mitdenken?
Hier kann die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA der WKÖ unterstützen.
Das AußenwirtschaftsCenter Washington sowie das AußenwirtschaftsBüro in Atlanta verstehen sich als zentrale Anlaufstelle für österreichische Unternehmen bei Zollfragen in den USA und unterstützt sie mit praxisnaher Beratung bei der Bewältigung zollrechtlicher Anforderungen und Herausforderungen im US-Geschäft. Die beiden Büros unterstützen Unternehmen zudem bei der Feststellung der für ihre Waren geltenden US-Zölle sowie der Ermittlung der jeweils anwendbaren Zollsätze.
Führen US-Zölle zu mehr Produktion österreichischer Unternehmen in den USA?
Die Rückzahlungen lösen ein Problem der Vergangenheit. Strategisch bleibt aber die Frage: Führen höhere Handelsbarrieren dazu, dass österreichische Unternehmen verstärkt direkt in den USA produzieren?
Bisher ist das nicht erkennbar.
Österreichische Unternehmen sind in den USA zwar seit Jahren stark engagiert. Die OeNB findet bei angekündigten Greenfield-Investitionen seit 2022 aber keinen eindeutigen Trend. Auch nach Einführung der neuen US-Zölle ab April 2025 kam es bislang zu keiner auffällig verstärkten Ansiedlung österreichischer Unternehmen als Reaktion auf die Zölle.
Das ist plausibel: Bei Investitionsentscheidungen zählen neben Zöllen auch Kundennähe, Arbeits- und Energiekosten, Logistik, Förderungen und Planungssicherheit.
Was Unternehmen jetzt für ihre US-Strategie prüfen sollten
Für betroffene Unternehmen sind die Rückzahlungen eine gute Nachricht. Erledigt ist das Thema US-Zölle damit aber nicht. Andere Zollmaßnahmen bleiben bestehen, und das US-Zollregime ist weiterhin komplex.
Für Unternehmen gilt deshalb zweierlei: Prüfe jetzt, ob dir eine Rückerstattung zusteht – und analysiere gleichzeitig deine künftige Import- und Vertragsstruktur für den US-Markt. Wer importiert? Wer trägt neue Zollkosten? Was bedeutet das für deine Marge? Und ab wann verändert sich die Rechnung zwischen Export aus Österreich und Produktion vor Ort?