"Vorausdenken macht für Betreibe sicher Sinn"

Peter Bartos (BDO) analysiert die ökosoziale Steuerreform.


Wer diesen Beitrag lesen sollte:

  • Weiterdenker:innen
  • Wirtschaftsexpert:innen

Lesedauer:

2 Minuten

AutorIn: Peter Draxler

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Peter Bartos

Die Steuerreform der Regierung bringt eine Ökologisierung des Steuersystems und führt zu einer Entlastung aller Bevölkerungsgruppen und Unternehmen. Das Tüpfelchen auf dem i wäre noch eine Entlastung des Faktors Arbeit gewesen, findet Peter Bartos, Geschäftsführer und Partner der Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Austria GmbH.

Anfang Oktober hat die Bundesregierung ihre Pläne für die ökosoziale Steuerreform vorgelegt. Wie beurteilen Sie das Paket aus Sicht der Betriebe?

Peter Bartos:
Die Steuerreform der Regierung enthält neben dem Einstieg in die breitflächige CO₂-Besteuerung samt Entlastungsbonus für Private auch einen bunten Strauß an Entlastungsmaßnahmen für weite Teile der Bevölkerung und viele Betriebe. Natürlich kann es bei jeder Steuerreform aus Sicht der Steuerpflichtigen immer noch ein bisschen mehr sein, aber der Finanzminister muss natürlich auch die Stabilität der Staatsfinanzen im Auge haben.


Was sind für Sie die wichtigsten Punkte der vorliegenden Reform?

Bei Geringverdienern bringt die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge eine wichtige Entlastung. Viele Pensionisten, Angestellte und auch Selbständige werden von der Senkung der Tarifstufen bei der Lohn- und Einkommensteuer profitieren. Familien mit Kindern werden sich über die Erhöhung des Familienbonus Plus freuen. Alle Unternehmen werden je nach Rechtsform durch niedrigere Steuersätze in der Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer entlastet. Erfreulich für die Unternehmen ist auch die Wiedereinführung des Investitionsfreibetrags für bestimmte ökologische Unternehmensinvestitionen.

Ökosoziale Steuerreform

Alle Infos findest du hier.


Neben Wirtschaftsprüfung gehört Steuerberatung zum Kerngeschäft von BDO Austria. Welchen Ratschlag im Hinblick auf die vorliegenden Pläne würden Sie Betrieben mitgeben?

Konkrete Schritte sollte man natürlich erst setzen, wenn das Steuerreformgesetz endgültig beschlossen ist. Vorausdenken macht aber sicher Sinn. Beispielsweise betrifft das die kurzfristige Verschiebung von geplanten Investitionen, für die zukünftig ein Investitionsfreibetrag zustehen wird und das sehr interessante neue Modell für steuerfreie Erfolgsbeteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.


Wo ist Ihrer Meinung nach noch Handlungsspielraum, was sollten aus Ihrer Sicht die nächsten Schritte sein? 

Ein kleiner Wermutstropfen ist, dass es vorerst zu keiner Senkung der Lohnnebenkosten und damit Entlastung des Faktors Arbeit kommen wird. Grosso modo kann man aber sicher von einem gelungenen Paket sprechen.