5 einfache Steuertipps, die dir 3.000 Euro bringen können 

Wir haben für dich die Auswirkungen der ökosozialen Steuerreform auf Klein- und Mittelunternehmer:innen berechnet.


Wer diesen Beitrag lesen sollte:

  • Entrepreneur:innen
  • Kleinunternehmer:innen

Lesedauer:

2 Minuten

AutorIn: Peter Draxler

Steuern sparen: In fünf Schritten zu mehr Geld i
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Die ökosoziale Steuerreform bringt eine Vielzahl von Erleichterungen für Unternehmer:innen. Hier erfährst du, wie sich die Reform auf KMU auswirkt und erhältst 5 einfache Steuertipps, die dir bares Geld bringen.

Dürfen wir dir Stefanie vorstellen? Die 35-jährige Wienerin arbeitet als selbstständige Unternehmensberaterin. Mit ihrem Ein-Personen-Unternehmen erzielt sie einen Jahresgewinn von 35.000 Euro. Durch die ökosoziale Steuerreform 2022 erspart sie sich über 3.000 Euro. Wie das geht, zeigen wir dir hier.

1. Entlastung durch das Arbeitsplatzpauschale

Stefanie stehen für ihr Business keine Büroräumlichkeiten zur Verfügung, sie arbeitet von zuhause aus. Ab heuer kann sie deswegen das sogenannte "große" Arbeitsplatzpauschale in Höhe von 1.200 Euro geltend machen.

2. Entlastung durch den Investitionsfreibetrag

Ab 1. Jänner 2023 gibt es einen Basis-Investitionsfreibetrag in Höhe von 10 % sowie einen Bonus für ökologische Investitionen in Höhe von 5 %. Stefanie hat sich heuer um 35.000 Euro ein E-Auto gekauft. Dieses kann sie als ökologische Investition geltend machen und 15 % vom Kaufpreis als Investitionsfreibetrag in Anspruch nehmen. Das sind 5.250 Euro.

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3. Entlastung durch die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Ab 2023 wird die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) von 800 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Stefanie kann deswegen sowohl ihren neuen Leder-Bürostuhl um 850 Euro sowie ihr neues Tablet um 970 Euro sofort zur Gänze abschreiben und nicht wie bisher über vier Jahre. So bleibt ihre Liquidität erhalten, die Abschreibung in den Folgejahren entfällt.

4. Entlastung durch den Gewinnfreibetrag

Seit 1. Jänner 2022 wird der Grundfreibetrag vom Gewinnfreibetrag für Gewinne bis 30.000 Euro von 13 % auf 15 % erhöht. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag beträgt unverändert 13 % des Gewinns.

5. Entlastung durch die Tarifreform

Bei der Lohn- und Einkommensteuer werden die 2. Tarifstufe (18.000 bis unter 31.000 Euro) ab 1. Juli 2022 von 35 % auf 30 % und die 3. Tarifstufe (31.000 bis unter 60.000 Euro) ab 1. Juli 2023 von 42 % auf 40 % gesenkt.

In Summe: 3.009,60 Euro Steuerersparnis

Diese 5 einfachen Schritte bringen unserer Unternehmensberaterin Stefanie ab 2023 eine Steuerersparnis in der Höhe von genau 3.009,60 Euro. Die konkrete Entlastung geschieht durch:

  • das Arbeitsplatzpauschale,
  • den Investitionsfreibetrag,
  • die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter,
  • den Gewinnfreibetrag und
  • die Tarifreform.