Österreichs Bevölkerung altert, das ist einer der Gründe, warum Fachkräfte knapp sind. Mit der Aktivpension soll sich Weiterarbeiten nach dem Regelpensionsalter finanziell stärker lohnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 2027 wird Arbeiten nach dem Regelpensionsalter steuerlich begünstigt: Der neue Aktivitätsfreibetrag beträgt bis zu 15.000 Euro pro Jahr.
- Für Betriebe kann damit ein zusätzliches Arbeitskräftepotenzial leichter nutzbar werden: Erfahrene Mitarbeiter:innen erhalten einen stärkeren finanziellen Anreiz, länger erwerbstätig zu bleiben.
- Das ist vor allem mit Blick auf Demografie und Fachkräftemangel relevant: Bis 2040 dürfte die Zahl der 20- bis 64-Jährigen in Österreich um rund 256.000 sinken. Gleichzeitig fehlen laut WKÖ-Fachkräfteradar bereits heute rund 155.000 Fachkräfte.
Bevölkerung im Erwerbsalter schrumpft, Fachkräftemangel bleibt
2024 lebten in Österreich rund 5,57 Millionen Menschen zwischen 20 und 64 Jahren. Bis 2040 dürfte diese Gruppe um rund 256.000 Personen beziehungsweise 4,6 Prozent schrumpfen.
Gleichzeitig ist der Fachkräftemangel schon heute spürbar: Laut aktuellem WKÖ-Fachkräfteradar sind 78 Prozent der befragten Unternehmen betroffen, rund 155.000 Fachkräfte werden benötigt – trotz schwacher Konjunktur. Wenn künftig weniger Menschen im Haupterwerbsalter nachkommen, wird es daher umso wichtiger, vorhandenes Arbeitskräftepotenzial besser zu nutzen.
Eine Möglichkeit: Menschen, die das Regelpensionsalter erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten wollen, länger im Erwerbsleben halten. Hier kommt die Aktivpension ins Spiel.
Was ändert sich mit der Aktivpension?
Kern der Aktivpension – die mit 1. Jänner 2027 schlagend wird – ist ein Aktivitätsfreibetrag von maximal 1.250 Euro pro Monat beziehungsweise 15.000 Euro pro Jahr. Davon können sowohl Personen profitieren, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters ihren Pensionsantritt aufschieben und weiterarbeiten, als auch Pensionist:innen, die zusätzlich einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob jemand unselbstständig oder selbstständig arbeitet.
Für jene, die bereits eine Alterspension beziehen, sind grundsätzlich 40 Versicherungsjahre Voraussetzung. Für Frauen gilt aufgrund der schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters eine Übergangsregelung: Zum Start 2027 reichen 34 Versicherungsjahre. Danach steigt die Voraussetzung schrittweise, bis 2033 ebenfalls 40 Versicherungsjahre erforderlich sind.
Zusätzlich entfällt beim Zuverdienst neben der Alterspension für Arbeitnehmer:innen der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung. Im Gegenzug wird die Pension durch diese weitere Erwerbstätigkeit nicht mehr zusätzlich aufgewertet. Bei Selbstständigen wird der entsprechende Pensionsversicherungsbeitrag nahezu halbiert.
Was bringt das konkret?
Wie sich die Aktivpension finanziell auswirken kann, zeigen mehrere Rechenbeispiele der Bundesregierung. Dabei wird zwischen Zuverdienern, die bereits eine Pension beziehen und daneben arbeiten, und Aufschiebern, die ihren Pensionsantritt aufschieben und weiter erwerbstätig bleiben, unterschieden.
Beispiel Elektriker:in
- Zuverdiener
- Pensionshöhe brutto: 1.700 Euro/Monat
- Zuverdienst brutto: 500 Euro/Monat
- Gesamtentlastung: 1.630 Euro/Jahr
- Aufschieber
- Erwerbseinkommen brutto: 3.200 Euro/Monat
- Gesamtentlastung: 6.805/Jahr
Beispiel Bilanzbuchhalter:in
- Zuverdiener
- Pensionshöhe brutto: 2.000 Euro/Monat
- Zuverdienst brutto: 2.000 Euro/Monat
- Gesamtentlastung: 7.668 Euro/Jahr
- Aufschieber
- Erwerbseinkommen brutto: 4.000 Euro/Monat
- Gesamtentlastung: 7.269 Euro/Jahr
Beispiel Selbstständige:r Fleischermeister:in
- Zuverdiener
- Pensionshöhe brutto: 2.400 Euro/Monat
- Zuverdienst brutto: 1.250 Euro/Monat
- Gesamtentlastung: 6.099 Euro/Jahr
- Aufschieber
- Erwerbseinkommen brutto: 4.000 Euro/Monat
- Gesamtentlastung: 7.269 Euro/Jahr
Beispiel Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
- Zuverdiener
- Pensionshöhe brutto: 3.000 Euro/Monat
- Zuverdienst brutto: 3.000 Euro/Monat
- Gesamtentlastung: 8.296 Euro/Jahr
Quelle: Rechenbeispiele der Bundesregierung
Was haben Betriebe davon?
Unternehmen bekommen durch die Aktivpension eine zusätzliche Möglichkeit, erfahrene Mitarbeiter:innen länger zu halten. Das kann gerade bei schwer zu besetzenden Fachkräftestellen helfen, gleichzeitig bleibt Wissen länger im Unternehmen. Auch ein schrittweiser Übergang in die Pension kann interessanter werden. Nicht jede:r möchte nach Erreichen des Regelpensionsalters weiter Vollzeit arbeiten.
Einige zusätzliche Stunden oder Tage können für einen Betrieb aber bereits wertvoll sein, etwa bei Auftragsspitzen, saisonalem Bedarf oder wenn eine Nachfolge erst aufgebaut wird. Dazu kommt der Wissenstransfer: Wer lange im Betrieb tätig war, kennt Kund:innen, Prozesse und Abläufe. Bleiben solche Mitarbeiter:innen länger an Bord, können sie jüngere Kolleg:innen oder Lehrlinge einschulen und Erfahrung weitergeben.
Auch für Selbstständige relevant
Die Aktivpension gilt nicht nur für Arbeitnehmer:innen, sondern auch für Selbstständige. Für Selbstständige, die neben der Alterspension weiter erwerbstätig sind, wird der entsprechende Pensionsversicherungsbeitrag nahezu halbiert. Damit schafft die Aktivpension auch für Unternehmer:innen, die nach Erreichen des Regelpensionsalters im eigenen Betrieb weiterarbeiten möchten, einen zusätzlichen finanziellen Anreiz.
Tipp: Was es mit dem Thema Silverpreneur:innen auf sich hat, haben wir bereits an anderer Stelle näher diskutiert.
Und was hat das mit unserem Pensionssystem zu tun?
Die demografische Entwicklung betrifft nicht nur den Arbeitsmarkt. Wenn die Zahl der Menschen im Erwerbsalter sinkt und gleichzeitig die ältere Bevölkerung wächst, wird eine breite Erwerbsbasis auch für die langfristige Finanzierung der Sozial- und Pensionssysteme wichtiger. Eine höhere Erwerbsbeteiligung Älterer kann dazu einen Beitrag leisten. Die Aktivpension allein löst allerdings weder die demografische Herausforderung noch den Fachkräftemangel – sondern sie ist ein Hebel von mehreren.
Ein Hebel von mehreren
Österreich wird in den kommenden Jahren mit weniger Menschen im Haupterwerbsalter auskommen müssen. Gleichzeitig zeigt der Fachkräfteradar: Viele Betriebe spüren den Arbeitskräftemangel schon jetzt. Die Aktivpension setzt bei einem vorhandenen Potenzial an, nämlich bei Menschen, die das Regelpensionsalter erreicht haben, weiterarbeiten wollen und ihre Erfahrung weiterhin einbringen können.
Sie ist damit aber nur ein Hebel von mehreren. Zusätzlich geht es darum, vorhandenes Erwerbspotenzial auch in anderen Gruppen besser zu nutzen. Potenzial besteht etwa bei Frauen, die ihre Arbeitszeit aufstocken oder Vollzeit arbeiten möchten. Dafür spielen unter anderem bessere Möglichkeiten bei Kinderbetreuung eine wichtige Rolle.
Für Betriebe bringt die Aktivpension vor allem eine neue Option bei der Personalplanung. Wer Mitarbeiter:innen hat, die sich dem Regelpensionsalter nähern, kann frühzeitig das Gespräch suchen:
- Möchten sie weiterarbeiten,
- in welchem Ausmaß und
- wie kann ihre Erfahrung im Betrieb weiterhin sinnvoll eingesetzt werden?
Denn angesichts der demografischen Entwicklung wird nicht nur entscheidend sein, neue Fachkräfte zu finden. Es wird auch wichtiger, jene länger zu halten, die bereits da sind.