Interessen­vertretung auf EU-Ebene – eine Notwendigkeit!

Brüssels Einfluss auf unternehmens­relevante Gesetzgebung nimmt immer mehr zu.


Wer diesen Beitrag lesen sollte:

  • Wissenshungrige
  • Wirtschaftseinsteiger:innen

Lesedauer:

2 Minuten

KolumnistIn: Christian Mandl

Christian Mandl, Leiter der Abteilung für Europapolitik in der WKÖ i
WKÖ

Christian Mandl

Europäische Verbände und Präsenz der WKÖ in Brüssel sind notwendige Voraussetzungen, um frühzeitig gesetzgeberische Entwicklungen beeinflussen zu können.

Ob Datenschutz, Abfall-Recyclingquoten oder Handelsabkommen – all diese Regelungen haben ihren Ursprung in Brüssel und beeinflussen das Handeln der Unternehmen. Die oft zitierte Aussage "80 % aller österreichischen Gesetze werden von der EU vorgegeben" ist zwar ein Mythos, dennoch beeinflusst dass EU-Recht das Leben der Wirtschaftsteilnehmer:innen in vielerlei Hinsicht stark.   

Vorrang für EU-Recht

Bei "ausschließlicher" EU-Zuständigkeit (z.B. Handels- und Währungspolitik, Wettbewerbspolitik) kann nur die EU gesetzgeberisch tätig werden. Bei „geteilter“ Zuständigkeit (z.B. Binnenmarkt, Umwelt- oder Verbraucherschutz) können die EU und ihre Mitgliedstaaten Gesetze erlassen und verbindliche Rechtsakte beschließen; EU-Recht hat allerdings Vorrang. Bei "unterstützender" EU-Zuständigkeit (z. B. Bildung, Kultur, Tourismus) wird keine Harmonisierung der Rechtsakte der Mitgliedstaaten angestrebt, beispielsweise mittels (Förder-)Programmen.

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WKÖ/DMC

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Keine nationale Beschlussfassung bei EU-Verordnungen

In EU-Verordnungen wird ein Datum des Inkrafttretens beschlossen, sie gilt dann unmittelbar und direkt in den Mitgliedstaaten. Eine Beschlussfassung in den nationalen Parlamente gibt es nicht! EU-Richtlinien geben hingegen auf europäischer Ebene einen Rahmen vor und der nationale Gesetzgeber beschließt Details und Art der nationalen Umsetzung. Bis die Regelung dann für Unternehmen relevant wird vergehen in der Regel 2 bis 4 Jahre, allerdings sind die Eckpunkte dann schon vorgegeben.

Am Anfang jedes europäischen Rechtsakts steht die Europäische Kommission, die das "Monopol" für Vorschläge hat. Gesetzgeber sind einerseits das Europäische Parlament und der Rat der EU, der sich aus den national zuständigen Minister:innen zusammensetzt. Diese beiden Institutionen müssen sich auf einen gemeinsamen Text einigen. 

Wenn ein europäisches Thema bereits im Bundesgesetzblatt seinen Niederschlag findet, ist es für Beschwerden zu spät!

Christian Mandl, Leiter der Abteilung Europapolitik in der WKÖ

Interessen mittels Allianzen durchsetzen

Östereich ist ein mittleres EU-Land. Allianzen schließen ist daher besonders wichtig, um Interessen durchsetzen zu können. Die WKÖ als wirtschaftliche Interessenvertretung der gesamten österreichischen Wirtschaft ist nicht nur durch eine eigene Abteilung in Brüssel vertreten (EU Representation) sondern auch besonders aktiv in drei großen europäischen Wirtschaftsverbänden: Eurochambres, der Dachverband der Wirtschaftskammern, SMEunited, der Dachverband der kleinen und mittleren Unternehmen und des Handwerks sowie EuroCommerce, der Dachverband des Einzel- und Großhandels. Über diese Schienen gewinnen die Positionierungen der WKÖ europaweite Publizität und werden von den Stakeholdern im Verhandlungsprozess (hoffentlich) berücksichtigt. 

Rechtzeitige Inputs sind essenziell

Je frühzeitiger europäische Entwicklungen erkannt werden, desto größer ist die Chance einer praxisnahen Ausgestaltung künftiger Rechtsvorschriften. Konstruktive und rechtzeitige Inputs an die Entscheidungsträger sind dabei essenziell. Wenn ein europäisches Thema bereits im Bundesgesetzblatt seinen Niederschlag findet, ist es für Beschwerden zu spät! 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das EU-Recht beeinflusst das Leben der österreichischen Wirtschaftsteilnehmer:innen stark.
  • In manchen Bereichen kann nur die EU gesetzgeberisch tätig werden, in anderen gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten.
  • EU-Recht hat allerdings stets Vorrang, bei Verordnungen findet keine nationale Beschlussfassung statt.
  • Als mittleres EU-Land muss Österreich Allianzen schließen, um seine Interessen durchsetzen zu können, dafür sind rechtzeitige Inputs wichtig.
  • Mit ihrer Abteilung in Brüssel und der Arbeit in den europäischen Wirtschaftsverbänden verschafft die WKÖ den Interessen der österreichischen Wirtschaft Gehör.