EU-Lieferkettengesetz: Gut gemeint, aber unzureichend durchdacht
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Das auf EU-Ebene geplante Lieferkettengesetz soll Unternehmen verpflichten, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeiten zu ermitteln und zu verhindern. Das klingt löblich, doch bei genauer Betrachtung ergeben sich erhebliche rechtspolitische Bedenken, warnt WKÖ-Rechtsexpertin Rosemarie Schön.