CSRD: Das musst du über die Nachhaltigkeits­bericht­erstattung wissen

Die Antworten auf die 9 wichtigsten Fragen zur ab 2024 geltenden EU-Nachhaltigkeits­berichterstattung.


Wer diesen Beitrag lesen sollte:

  • Game Changer:innen
  • Umweltbewusste

Lesedauer:

3 Minuten

AutorIn: Stephanie Dirnbacher-Krug

Ein Mann sitzt im Wald und arbeitet an seinem Laptop, KI-generiert i
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Die EU führt mit der CSRD umfassendere Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein. Hier findest du heraus, was die CSRD bedeutet, wer davon betroffen ist und welche Ziele sie verfolgt.

Bisher mussten nur ganz bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse über Nachhaltigkeitsaspekte berichten, die von der Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen (Non-Financial Reporting Directive, kurz NFRD) erfasst waren. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) weitet die Informationspflicht nun ab 2024 aus. Hier sind die Antworten auf die 9 wichtigsten Fragen:

Frage #1: Was sind die wichtigsten Änderungen der CSRD?

  • Die Berichtspflicht wird insbesondere auf große Unternehmen und börsennotierte Unternehmen ausgeweitet.
  • Die Informationspflichten werden spezifiziert.
  • Die Berichterstattung muss nach einheitlichen EU-Standards erfolgen.
  • Die Nachhaltigkeitsinformationen müssen im Lagebericht des Geschäftsberichts digital und maschinenlesbar veröffentlicht werden.
  • Es ist eine verpflichtende Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte vorgesehen.  
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Frage #2: Für wen gilt die CSRD?

Die CSRD ist eine EU-weite Informationspflicht für:

  • Börsennotierte Unternehmen, auch Klein- und Mittelunternehmen (Ausnahme: börsennotierte Kleinstunternehmen).
  • große Unternehmen, d.h. Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
    • Nettoumsatz über 40 Millionen Euro
    • Bilanzsumme über 20 Millionen Euro
    • mehr als 250 Beschäftigte im Durchschnitt des Geschäftsjahrs.
  • Nicht-EU-Unternehmen, wenn sie
    • in der EU einen Nettoumsatz von 150 Millionen Euro erzielen und
    • zumindest eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben.

Frage #3: Was sind die Ziele der CSRD?

Mit der Ablöse der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) durch die CSRD setzt die EU einen weiteren Schritt für ein nachhaltiges Wirtschaftssystem. Konkrete Ziele der CSRD sind

  • ein besserer Zugang zu nicht-finanziellen Informationen,
  • eine bessere Vergleichbarkeit von nicht-finanziellen Informationen,
  • eine effizientere Offenlegung und
  • eine Stärkung der Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Angleichung an die finanzielle Berichterstattung.

TIPP: Hol dir deine Infos hier!

Die Wirtschaftskammern Österreichs und AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA informieren kostenlos im Rahmen einer Webinar-Reihe zu den Neuerungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

  • Allgemeine Einführung in die Nachhaltigkeitsberichterstattung, EU-Taxonomie und EU-Lieferkettengesetz am 26. September 2023: HIER ANMELDEN!

  • Webinar zur neuen europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) am 3. Oktober 2023: HIER ANMELDEN!

  • Webinar über die EU-Taxonomie-Verordnung am 10. Oktober 2023: HIER ANMELDEN!

  • Europäisches Lieferkettengesetz, Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit & das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz am 17. Oktober 2023: HIER ANMELDEN!

Frage #4: Ab wann gilt die CSRD?

  • Unternehmen, die derzeit der NFRD unterliegen, müssen die Informationen bereits über das Geschäftsjahr 2024 offenlegen. Den ersten Bericht nach CSRD müssen sie also 2025 vorlegen.
  • Unternehmen, die nicht der NFRD unterliegen, aber von der CSRD umfasst sind, müssen ab dem Geschäftsjahr 2025 berichten, also ihren ersten Bericht 2026 vorlegen. 
  • Börsennotierte Klein- und Mittelunternehmen (KMU) haben bis 2028 die Möglichkeit des Opt-out. Anderenfalls müssen sie ihren ersten Bericht 2027 über das Geschäftsjahr 2026 vorlegen.

Frage #5: Welche Berichtspflichten sieht die CSRD vor?

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst die drei Themenblöcke Umwelt, Sozial- und Menschenrechte und Governance-Faktoren. Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen folgende 10 Informationen beschreiben:

  1. Geschäftsmodell und Strategie des Unternehmens
  2. Zeitgebundene Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens
  3. Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie ihr Fachwissen und ihre Fähigkeiten in dieser Hinsicht
  4. Unternehmenspolitik bezüglich Nachhaltigkeit
  5. Vorhandensein von Anreizsystemen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit
  6. Durchgeführtes Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in Bezug auf Nachhaltigkeit
  7. Wichtigste tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette des Unternehmens
  8. Ergriffene Maßnahmen zur Bewältigung negativer Auswirkungen und ihr Erfolg
  9. Hauptnachhaltigkeitsrisiken für das Unternehmen
  10. Relevante Indikatoren für die erforderlichen Angaben

Gegebenenfalls müssen Informationen über die eigenen Tätigkeiten des Unternehmens und über seine Wertschöpfungskette enthalten sein.

AUSNAHME: Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, geheime oder sensible Informationen 

Frage #6: Welche Standards gelten für die Nachhaltigkeits­berichterstattung?

Für die Berichterstattung gelten die European Sustainability Reporting Standards, die von der European Financial Reporting Advisory Group entwickelt wurden. Für KMU wird es Vereinfachungen geben.

Frage #7: Wie erfolgt die Prüfung der Nachhaltigkeits­berichterstattung?

Die CSRD führt erstmals eine verpflichtende externe Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen ein, wobei Prüfungsniveau und -tiefe mit den Jahren verschärft werden sollen.

Frage #8: Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?

Die Mitgliedstaaten legen die Sanktionen für Verstöße (bspw. Zwangsstrafen, Ordnungsstrafen) fest und treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Sanktionen durchgesetzt werden. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.

Frage #9: Wie hängen CSRD und die EU-Taxonomieverordnung zusammen?

Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen ihre wirtschaftlichen Aktivitäten nach dem Klassifizierungssystem der EU-Taxonomieverordnung einstufen.  

Das Wichtigste in Kürze:

    • Die CSRD weitet die EU-weite Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine größere Zahl von Unternehmen aus.
    • Es werden einheitliche Standards für die Berichterstattung und eine Prüfpflicht eingeführt.
    • Unternehmen, die bisher der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterlagen, müssen bereits für das Geschäftsjahr 2024 nach der CSRD berichten.
    • Börsennotierte KMU haben die Möglichkeit eines Opt-out bis 2028.