Patente: Das müssen Erfinder:innen jetzt wissen

Mit dem neuen Einheitspatent sind 17 EU-Staaten mit einem Antrag erledigt. Das Patentgericht schafft Rechtssicherheit.


Wer diesen Beitrag lesen sollte:

  • Weiterdenker:innen
  • Problemlöser:innen

Lesedauer:

3 Minuten

AutorIn: Connie Wagenhofer

Illustration, die zwei Erfinder:innen auf einen Papierflieger zeigt i
svetazi | stock.adobe.com

Ab dem heurigen Sommer geht eine nervige Sache zu Ende: für eine Erfindung in jedem EU-Land extra ein Patent anmelden zu müssen. 

Bei Erfindungen stehen zwar die USA an der Spitze, aber auch Österreichs Leistungen können sich sehen lassen. Gemessen an der Bevölkerung rangieren wir auf dem 7. Platz. 2022 haben österreichische Unternehmen einen Rekord bei Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt aufgestellt: Die insgesamt 2.388 Anmeldungen brachten einen Zuwachs von 3.4 % im Vergleich zu 2021. Besonders viele Anmeldungen gab’s für Halbleiter.

Für ein innovatives Land wie Österreich ist daher die Einführung des Einheitspatents und des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) seit 1. Juni 2023 in der EU eine besonders gute Nachricht. Das hat vor allem 3 handfeste Gründe:

Grund #1: EU-weite Patente werden billiger

Eine Erfindung in Europa schützen zu lassen, war noch nie günstiger, als es das Einheitspatent der EU vorsieht. Mit nur einem Antrag bekommt man künftig ein Patent, das in 17 EU-Ländern gilt. Will man alle 25 EU-Staaten mit dem Patent abdecken, kostet das weniger als bisher in den 4 beliebtesten Ländern. Warum man das tun sollte, erfährst du hier.

Bis jetzt zahlt man in der EU deutlich mehr als etwa für Patente in den USA, Japan und China. Vor allem für Klein- und Mittelbetriebe (KMU), die in Österreich mehr als 50 % der Patente anmelden, ist Kosteneffizienz aber häufig ein entscheidendes Kriterium.

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Grund #2: Erfindungen sind schneller geschützt

Einen Antrag für ein Patent kann niemand einfach so nebenbei ausfüllen. Das erfordert viel Know-how und Sorgfalt. Mit einer Patentanmeldung ist zudem ein hoher bürokratischer Aufwand verbunden, den Erfinder:innen bisher in jedem EU-Land einzeln leisten mussten. Das EU-Einheitspatent erledigt 17 EU-Länder auf einen Schlag. Für die Innovationskraft in unserem Land bringt das einen Schub, denn Ressourcen müssen nicht mehr für unterschiedliche Anträge in den Bürokratie-Labyrinthen der verschiedenen Länder gebunden werden.

Grund #3: Das geistige Eigentum ist rechtlich gut abgesichert

Das Einheitliche Patentgericht (UPS) flankiert das EU-Einheitspatent und bringt ein Plus an Rechtssicherheit. In Streitfällen rund um den Patentschutz können sich Unternehmen künftig an ein einziges Gericht wenden, anstatt patentrechtliche Causen in jedem Land vorbringen zu müssen.

Mehr Innovation, mehr Export

WKO-Expert:innen gehen davon aus, dass die spürbare Vereinfachung des Patentschutzes die Innovationskraft fördern und damit die Wettbewerbsfähigkeit stärken wird. Das macht den Wirtschaftsstandort Österreich noch attraktiver und wird auch für die bereits jetzt schon sehr hohe Exportquote, vor allem auf dem EU-Markt, weitere Zuwächse bringen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit 1. Juli 2023 startet die Einführung des Einheitspatents und des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) in der EU.
  • Künftig reicht ein einziger Antrag, um ein Patent in 17 EU-Mitgliedsstaaten schützen zu lassen.
  • Die Patentierung innerhalb der EU wird deutlich weniger kosten als bisher.
  • Das UPC bringt durch eine einheitliche Rechtsprechung Rechtssicherheit für Erfinderinnen und Erfinder.
  • Österreich ist besonders erfindungsreich. 2022 gab es einen Rekord an Patenten. Im Verhältnis zur Bevölkerung ist Österreich auf Platz 7 des Patenterankings.