EU-Omnibus: Weniger Bürokratie, weniger Kosten

Alles, was du über die Omnibus-Initiative, die CSRD, CSDDD, Taxonomie und CBAM wissen musst. 


Wer diesen Beitrag lesen sollte:

  • Wissenshungrige
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Lesedauer:

6 Minuten

AutorIn: Stephanie Dirnbacher-Krug

Auf dem Bild sind 16 weiße Kästchen mit einem Symbol für ein Dokument (ein Blatt mit Textlinien) zu sehen, die in einem quadratischen Raster auf hellblauem Hintergrund angeordnet sind. In der oberen rechten Ecke des Rasters befindet sich ein einzelnes rotes Kästchen mit einem weißen Scherensymbol, das für „Ausschneiden“ steht. i
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Um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie weitere EU-Rechtsakte zu vereinfachen. Wir haben die Antworten auf die 7 wichtigsten Fragen für dich.

Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 das sogenannte erste Omnibus-Paket vorgestellt (Omnibus I). Es soll Unternehmen in der EU von unnötiger Bürokratie entlasten – vor allem im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten. Ziel ist es, Vorschriften zu vereinfachen, ohne die ehrgeizigen Klimaziele der EU aus dem Blick zu verlieren.

Die Unternehmen in der EU sollen dem Vorschlag nach von erleichterten Regeln für die Berichterstattung über nachhaltige Finanzen, Sorgfaltspflichten und Taxonomie profitieren. Das soll den Unternehmen das Leben leichter machen, und gleichzeitig sicherstellen , dass wir bei unseren Emissionsabbauzielen auf Kurs bleiben. Weitere Vereinfachungen sind auf dem Weg.

Eine komplexe Materie - um dir einen Überblick zu verschaffen, haben wir die wichtigsten Fragen für dich beantwortet.

Und ein kleiner Content-Tipp: Hier gibt's auch ein Webinar zum Thema.

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Frage #1: Warum braucht es die Omnibus-Initiative?

In den vergangenen Jahren sind auf europäischer Ebene viele Regeln für mehr Umwelt- und Sozialverantwortung in Kraft getreten – etwa die CSRD, die CSDDD und der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Gerade KMU stellen die Berichtspflichten vor enorme Herausforderungen. Aber auch große Unternehmen beklagen den hohen Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung.

Mit der ersten Omnibus-Initiative reagiert die Kommission auf diese Kritik. Konkret sollen die Verwaltungskosten für Unternehmen bis 2029 um mindestens 25 % und für KMU um mindestens 35 % sinken. Das soll sich positiv auf die Wirtschaft auswirken.

Die Omnibus-Initiative ist Teil der Vereinfachungsstrategie der Europäischen Kommission und folgt Empfehlungen aus dem Draghi-Bericht, der die negativen Folgen des übermäßigen Regulierungs- und Verwaltungsaufwands unterstreicht.

Frage #2: Was ist Omnibus I?

Dieses  Omnibus-Verfahren dient  dazu, Vorschläge für mehrere Abänderungen an  verschiedenen EU-Rechtsakten in einem Paket gemeinsam vorzulegen. Das Omnibus-Paket I ist das erste Bündel der Kommission von Vorschlägen zur Vereinfachung bestehender EU-Vorschriften.

Und es betrifft folgende Punkte:  

Frage #3: CSRD, CSDDD, CBAM, EU-Taxonomie – Was bedeuten diese Begriffe?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen, über viele Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte zu berichten. Bisher umfasst die Berichterstattung mehr als 1.000 Datenpunkte.

Mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), auch EU-Lieferkettenrichtlinie genannt, werden Unternehmen verpflichtet, Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer gesamten Lieferkette zu überwachen. Betroffene Betriebe müssen die vorgegebenen Sorgfaltspflichten in ihre Managementsysteme integrieren, negative Folgen ermitteln, verhindern oder mindern, Beschwerdeverfahren einrichten und darüber berichten.

Die EU-Taxonomie legt fest, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig gelten. Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen ihre wirtschaftlichen Aktivitäten nach dem Klassifizierungssystem der EU-Taxonomieverordnung einstufen, um Investitionen in nachhaltige Projekte zu lenken.

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) schreibt für den Import bestimmter Produkte wie z. B. Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff aus Nicht-EU-Ländern, für die bei deren Herstellung entstandenen THG-Emissionen, den Erwerb von Emissionszertifikaten vor.  

Frage #4: Was sind die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen durch Omnibus I?

Das erste Paket der Kommission enthält Vorschläge für Änderungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, der Sorgfaltspflichten, der EU-Taxonomie und des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus. Zusätzlich wird ein neuer freiwilliger Standard für Nachhaltigkeitsberichte kleiner Unternehmen vorgeschlagen.

  • Vereinfachung und Einschränkung der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Künftig sind nur noch die größten Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. Euro berichtspflichtig. Das betrifft rund 7.000 Unternehmen EU-weit – vorher waren es mehr als 50.000. Die Berichtspflichten werden gekürzt und ihre Anwendung um zwei Jahre auf 2027 bzw. 2028 nach hinten verschoben. KMU sind nicht mehr berichtspflichtig. Sie können aber freiwillig über Nachhaltigkeitsaspekte berichten. Dazu wurde ein eigener Voluntary Sustainability Reporting Standard (VSME) entwickelt.
  • Begrenzung der Sorgfaltspflichten in der EU-Lieferkettenrichtlinie: Die Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette werden reduziert und beschränken sich künftig auf direkte Geschäftspartner:innen. Statt jährlicher Kontrollen ist eine Überprüfung nur noch alle fünf Jahre erforderlich. Auch die Einbindung von Stakeholder:innen wurde vereinfacht. KMU unterliegen nur noch eingeschränkten Informationspflichten gegenüber ihren großen Geschäftspartner:innen: Sie müssen keine Angaben machen, die über den VSME-Standard hinausgehen. Änderungen gibt es auch bei den Fristen: Die Richtlinie soll erst 2028 gelten. Die Umsetzung in nationales Recht muss bis Juli 2027 erfolgen.
  • Vereinfachung der Taxonomie-Verordnung: Die Kommission reduziert die Berichtspflichten im Rahmen der EU-Taxonomie und beschränkt sie auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen und einem Umsatz von mehr als 450 Mio. Euro.
  • Erleichterungen bei CBAM: Kleine Importeur:innen werden von den CBAM-Verpflichtungen befreit: Wer weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr in die EU importiert, soll nach dem Vorschlag keine Zertifikate erwerben müssen. Durch die Einführung dieser Schwelle entfallen die Pflichten für rund 182.000 Unternehmen, also etwa 90 % aller Importbetriebe, während gleichzeitig mehr als 99 % der betroffenen Emissionen von CBAM erfasst bleiben. Doch auch für Unternehmen, die weiterhin in den Anwendungsbereich des CBAM fallen, sieht die Kommission Vereinfachungen, unter anderem bei der Emissionsberechnung oder den Berichtspflichten, vor. 

Frage #5: Was ist Omnibus II?

Mit dem Omnibus-Paket II will die EU-Kommission Investitionsprogramme wie InvestEU vereinfachen und damit zusätzliche Investitionen in die Wettbewerbsfähigkeit Europas, in Forschung und Innovation, die Dekarbonisierung und ökologische Nachhaltigkeit mobilisieren.

Frage #6: Ab wann gilt die Omnibus-Initiative?

Die einzelnen Vorschläge der Europäischen Kommission durchlaufen das weitere EU-Gesetzgebungsverfahren, bevor sie in Kraft treten können. Das heißt, dass auch das EU-Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten den Vorschlägen zustimmen bzw. sich über weitere Änderungen an den Vorschlägen der Kommission einigen müssen. Im Rahmen der Vereinfachungsstrategie sind weitere Regelungen zur Entlastung von Unternehmen geplant.

Frage #7: Was würden die Änderungen für Unternehmen bringen?

Die europäische Wirtschaft würde in mehrfacher Hinsicht von den Änderungen profitieren:

  • Weniger Bürokratieaufwand: Rund 6,3 Mrd. Euro Verwaltungskosten sollen laut Schätzungen jährlich eingespart werden.
  • Mehr Investitionen: Vereinfachungen sollen bis zu 50 Mrd. Euro an zusätzlichem Investitionsvolumen ermöglichen.
  • Mehr Zeit für die Umsetzung: Durch die Verschiebung von Fristen haben Unternehmen längere Vorlaufzeiten, um ihre Nachhaltigkeitsstrategie anzupassen.
  • Vereinfachung für KMU: Für kleinere und mittlere Betriebe entfallen viele Berichts- und Sorgfaltspflichten.
  • Klare Rahmenbedingungen: Die neuen Vorgaben schaffen Rechtssicherheit und unterstützen eine einheitliche Berichterstattung im Bereich Nachhaltigkeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das erste EU-Omnibus-Paket beabsichtigt,  den Verwaltungsaufwand für Unternehmen durch Erleichterungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung, der Taxonomie, den unternehmerischen Sorgfaltspflichten und dem CO₂-Grenzausgleichsmechanismus zu reduzieren.
  • Für KMU entfallen viele Berichts- und Sorgfaltspflichten, für große Unternehmen werden die Anforderungen reduziert und die Vorbereitungszeiten verlängert.
  • Ziel ist, durch die Vereinfachung die Wirtschaft anzukurbeln und Wettbewerbsfähigkeit in der EU zu stärken.
  • Die Änderungen sollen zu einer Einsparung in Höhe von 6,3 Mrd. Euro führen.
  • Vereinfachungen sollen Investitionen erleichtern.
  • Es handelt sich um Vorschläge der EU-Kommission, die noch im Gesetzgebungsprozess stehen und aktuell zwischen dem EU-Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten verhandelt werden.