Flüchtlinge anstellen, aber richtig

Alle Infos über die "blaue Karte" und die Beschäftigungsbewilligung.


Wer diesen Beitrag lesen sollte:

  • Weiterdenker:innen
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Lesedauer:

2 Minuten

AutorIn: Connie Wagenhofer

Arbeitgeberin beglückwünscht neue Mitarbeiterin i
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Wer Ukraine-Vertriebene im Betrieb beschäftigen will, muss zwei wichtige Schritte beachten.

Der Tiroler Busunternehmer Stefan Rietzler hat zwei geflüchtete Ukrainerinnen als dringend benötigte Reinigungskräfte angestellt und nun droht ihm eine Strafe. Das berichtete krone.at am Wochenende. Obwohl der Unternehmer das spezielle Formular für die Beschäftigung von Vertriebenen ausgefüllt habe, sei die Anstellung illegal. Der Grund: Ohne die "blaue Karte", wie der "Ausweis für Vertriebene" genannt wird, gibt es keine legalen Arbeitsverhältnisse für Ukraine-Flüchtlinge. Diese Karten konnten die beiden Frauen aber nicht haben, denn sie werden erst seit dieser Woche von der Staatsdruckerei ausgeliefert.

Zwei Schritte zur legalen Beschäftigung

  1. Warten, bis die Person den "Ausweis für Vertriebene" (blaue Karte) bekommen hat

  2. Beim AMS Service zur Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung stellen

WKO und AMS informieren aktuell und umfassend

  • In den Ukraine FAQ der WKO findest du sämtliche Informationen rund um die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs für Unternehmen. Wichtiges Kapitel darin: "Aufenthalt und Beschäftigung in Österreich".

  • Das AMS gibt einen Schritt-für-Schritt-Überblick, was bei der Einstellung einer oder eines Ukraine-Vertriebenen zu beachten ist.

Ohne blaue Karte geht nichts

"Wir haben die Situation, dass die Personen die blaue Karte brauchen, damit sie sich beim AMS vormerken lassen dürfen, sowohl im Hinblick auf Jobvermittlung als auch für Integrationsmaßnahmen", sagt Marius Wilk im AMS Leiter des Büros des Vorstands. Für eine Anstellung reicht die blaue Karte allein jedoch nicht. "Personen, die aus der Ukraine kommen, brauchen vom AMS eine Beschäftigungsbewilligung", sagt Wilk. Das gilt auch dann, wenn das AMS bei der Jobvermittlung nicht involviert ist, sondern sich die Arbeitswilligen und Unternehmen selbst finden. Mit der Beschäftigungsbewilligung haben Flüchtlinge unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Oder anders gesagt: Sie dürfen in allen Branchen und Berufen arbeiten, für die sie qualifiziert sind. 

Krieg in der Ukraine: Aktuelle Infos für Unternehmen

Ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen sowie die wichtigsten Fragen und Antworten für Unternehmerinnen und Unternehmer findest du auf WKO.AT/UKRAINE

Künftig eine Woche Wartezeit für blaue Karte

Bis alle der rund 30.000 Ukraine-Flüchtlinge in Österreich ihre blaue Karte bekommen haben, muss die Staatsdruckerei zunächst den Rückstau abarbeiten. Danach soll die Karte rund eine Woche nach der Registrierung dauern, wie am Freitag bei einer Pressekonferenz des Innenministeriums und des Arbeitsministeriums angekündigt wurde.