Seit Monaten verspricht die EU-Kommission, Regeln zu vereinfachen, Berichtspflichten zu kürzen und Unternehmen mehr Luft zu verschaffen. In Brüssel heißen die großen Reparaturpakete "Omnibus". In den Betrieben stellt sich eine einfachere Frage: Wird der Aufwand wirklich weniger?
Das Wichtigste in Kürze:
- Erst 7 von 56 belastenden EU-Rechtsakten wurden bisher vereinfacht.
- Knapp zwei Drittel wurden noch nicht systematisch entschärft.
- Besonders groß ist der Handlungsbedarf bei Energie, Umwelt, Arbeits- und Sozialrecht sowie Finanz- und Steuerrecht.
- Erste Erleichterungen gibt es bei CSRD und CSDDD, bei A1-Bescheinigung und DSGVO-Dokumentation wird es voraussichtlich im Sommer Erleichterungen geben.
- Die WKÖ fordert von der EU-Kommission, von Rat und EU-Parlament mehr Tempo und EU-Regeln, die von Anfang an einfach, klar und praxistauglich sind.
EU-Bürokratieabbau: Was bisher wirklich vereinfacht wurde
Seit Monaten verspricht die EU-Kommission, Regeln zu vereinfachen, Berichtspflichten zu kürzen und Unternehmen mehr Luft zu verschaffen. In Brüssel heißen die großen Reparaturpakete "Omnibus". In den Betrieben stellt sich eine einfachere Frage: Wird der Aufwand wirklich weniger?
Eine aktuelle WKÖ-Analyse fällt ernüchternd aus. Von 56 EU-Rechtsakten, die Unternehmen besonders belasten, wurden bisher erst 7 vereinfacht. Das sind 12,5%. Ein Viertel ist in Überarbeitung oder im Gesetzgebungsprozess. Knapp zwei Drittel wurden bisher weder systematisch aufgegriffen noch entschärft. Der Bürokratieabbau ist also gestartet. Aber er fährt mit angezogener Handbremse.
Warum EU-Regeln für Unternehmen oft hohen Aufwand bedeuten
Bürokratie klingt nach Formularen, nach Fristen und nach Ablage. Im Betrieb sieht sie anders aus: Kund:innen fragen Nachhaltigkeitsdaten ab. Von Lieferant:innen müssen detaillierte Informationen eingeholt werden. Eine Behörde verlangt Berichte. KMU können nicht jede neue Berichtspflicht mit eigenen Rechts-, Compliance- und Nachhaltigkeitsabteilungen abfedern. Die Geschäftsführung muss oft selbst wertvolle Zeit für bürokratische Aufgaben aufwenden oder entscheiden, wer das zusätzlich macht.
Was in einer EU-Richtlinie wie ein einzelner Absatz aussieht, wird im Unternehmen schnell zur Aufgabenliste: Welche Daten brauchen wir? Wer hat sie? In welchem Format. Und was passiert, wenn ein großer Kunde dieselben Informationen noch einmal anders abfragt?
Genau deshalb ist Bürokratie kein Randthema. Sie kostet Zeit, bindet Personal und macht Entscheidungen langsamer. Für große Unternehmen ist das eine Herausforderung. Für viele KMU ist es in der Praxis kaum bewältigbar. Jedenfalls ist überbordende Bürokratie für alle Unternehmen ein echter Wettbewerbsnachteil und Standortfaktor.
Omnibus-Pakete der EU: Ziel, Stand und Wirkung für Betriebe
Die EU-Kommission hat inzwischen 12 Omnibus-Vorschläge vorgelegt. Diese Pakete sollen mehrere Rechtsakte auf einmal vereinfachen. Bis 2029 sollen nach Angaben der EU-Kommission 37,5 Milliarden Euro an jährlichen Verwaltungskosten gespart werden.
Das Ziel: Die Verwaltungslast soll für alle Unternehmen um mindestens 25% sinken, für KMU um mindestens 35%.
Das klingt nach großem Wurf. Die WKÖ-Analyse zeigt aber: In der Breite ist der Bürokratieabbau noch nicht angekommen. Bei 7 von 56 Rechtsakten wurde vereinfacht. Bei 35 von 56 fehlt bisher eine systematische Entschärfung. Für Betriebe zählt nicht, ob Brüssel neue Pakete präsentiert. Sie zählen, ob am Montagmorgen weniger Rückfragen, Nachweise und Dokumentationspflichten auf dem Tisch liegen.
INFOTIPP: Vorschläge für Bürokratieabbau und Vereinfachung auf EU-Ebene 3.0
EU-Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen hat einen gründlichen "Hausputz" des bestehenden EU-Rechts angekündigt. Als Beitrag dazu legt die WKÖ aktualisierte und neue Vorschläge zur Vereinfachung und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands in Bezug auf 70 EU-Rechtsakte vor.
Hier findest du die WKÖ-Vorschläge! CSRD, CSDDD und A1-Bescheinigung: Wo es erste Erleichterungen gibt
Wichtige Vereinfachungen konnten bei der Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) und der Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) vor allem für KMU erreicht werden. Ein Großteil der Unternehmen ist künftig vom direkten Anwendungsbereich ausgenommen. Durch vereinfachte Datenanforderungen, verlängerte Fristen und Übergangsregelungen soll die Umsetzung in der Praxis für Betriebe erleichtert werden.
Auch bei kurzen Dienstreisen ins EU-Ausland gibt es Bewegung. Eine vorläufige Einigung der EU-Gesetzgeber sieht den Wegfall der A1-Bescheinigung bei Geschäftsreisen und kurzfristigen Entsendungen bis zu drei Arbeitstagen innerhalb von 30 Tagen vor; der Bausektor ist davon ausgenommen. Diese Vereinfachung muss noch final angenommen werden.
Das sind Schritte in die richtige Richtung, die spürbare Entlastung für Unternehmen bringen sollen. Jedoch gibt es aus Sicht der WKÖ weiteren großen Handlungsbedarf im Energie-, Umwelt-, Arbeits- und Sozialrecht sowie Finanz- und Steuerrecht.
Drei Beispiele zeigen, warum:
Beispiel #1: Entgelttransparenz
Mehr Fairness bei Gehältern ist ein wichtiges Ziel. Für Unternehmen entstehen aber neue Informations- und Berichtspflichten. Österreich hat mit seiner hohen Kollektivvertragsabdeckung bereits klare branchenweite Entgeltstrukturen. Neue Vorgaben sollten solche Systeme berücksichtigen – sonst entsteht am Ende doppelte Bürokratie.
Beispiel #2: Verpackung
Nachhaltigere Verpackungen sind sinnvoll. Schwierig wird es, wenn Regeln in der Praxis zu zusätzlichen Prozessen führen: umpacken, neu kennzeichnen, mehr dokumentieren. Dann kostet die Umsetzung nicht nur Geld, sondern kann im schlechtesten Fall sogar das ökologische Ziel konterkarieren.
Beispiel #3: Ökodesign und digitaler Produktpass
Die Einhaltung von bis zu 16 Ökodesign-Kriterien für Design und Produktion, wie z.B. Recyclingfähigkeit oder Ressourcenverbrauch, wird künftig von den Unternehmen einzuhalten und – zusätzlich - über den digitalen Produktpass (DPP) allgemein berichtet werden müssen. Für Unternehmen bedeutet das einen sprunghaften Anstieg von Bürokratie, da nahezu alle physischen Produkte in der EU mit zusätzlichen neuen Ökodesign-Kriterien versehen werden könnten. Zusätzlich müssen die Unternehmen die Informationen des DPP selbst speichern. Damit einher geht eine grundlegende Anpassung der internen Prozesse und IT-Infrastruktur, weil die Daten künftig so umfangreich sein könnten, dass sie nurmehr vollautomatisch erhoben, bereinigt und eingepflegt werden können. Die neuen Ökodesign Vorgaben sehen keine KMU Ausnahmen vor und sind im vollen Umfang auf diese anzuwenden. Die Wirtschaftskammer fordert bei der Umsetzung der neuen Ökodesign Vorgaben und des DPP folgenden Grundsatz einzuhalten: "Start simple and make it work". Generell denkt die Europäische Kommission an, den DPP über Ökodesign hinaus auf bis zu 85% aller Produkte anzuwenden.
Warum die Summe der EU-Pflichten zum Standortfaktor wird
Eine Berichtspflicht ist machbar. Eine neue Kennzeichnung auch. Ein zusätzlicher Nachweis vielleicht ebenso. Aber Unternehmen erleben Regulierung nicht einzeln. Sie erleben sie gleichzeitig.
Nachhaltigkeit. Datenschutz. Lieferketten. Verpackung. Produktdaten. Personal. Steuern. Energie. Jede Regelung hat eine Begründung, teilweise überschneiden oder widersprechen sich die einzelnen Vorschriften sogar. Gemeinsam werden sie zur Belastung.
Darum reicht es nicht, einzelne Vorschriften nachträglich zu reparieren. Neue EU-Gesetze müssen von Anfang an einfacher gebaut sein. Die Kommission spricht selbst von "simplicity by design": Regeln sollen leichter verständlich, anwendbar und durchsetzbar werden. Genau daran wird sich der Bürokratieabbau messen lassen müssen.
Was du jetzt im Betrieb tun kannst
Auf die nächste Vereinfachung aus Brüssel zu warten, ist keine Strategie. Sinnvoller ist ein kurzer Bürokratie-Check im eigenen Unternehmen:
- Welche Daten fragen Kund:innen, Banken oder Behörden regelmäßig ab?
- Welche Nachweise brauchst du immer wieder?
- Wo gibt es doppelte Arbeit, weil dieselben Daten mehrfach aufbereitet werden?
- Wer ist intern zuständig, wenn neue EU-Pflichten indirekt über Kund:innen oder Lieferant:innen kommen?
Der erste Schritt muss nicht groß sein. Am besten schaust du gleich auf wko.at vorbei!
Warum Bürokratieabbau erst im Alltag zählt
Europa hat erkannt, dass Bürokratie ein Wettbewerbsproblem ist. Das ist wichtig. Aber die WKÖ-Analyse zeigt: Zwischen politischer Ankündigung und betrieblicher Entlastung liegt noch viel Arbeit. Erst 7 von 56 besonders belastenden EU-Rechtsakten wurden vereinfacht. Bei knapp zwei Dritteln fehlt bisher eine systematische Entschärfung.
Für Unternehmen ist Bürokratieabbau kein Schlagwort. Er entscheidet darüber, ob Zeit in Formulare fließt – oder in Kund:innen, Innovation und Wachstum. Europa wird nicht wettbewerbsfähiger, weil es Vereinfachung verspricht. Sondern erst, wenn Betriebe sie im Alltag spüren.