Das ändert sich 2023 für Unternehmen in Österreich

Steuerliche Entlastungen, neue Förderungen – die 13 wichtigsten Änderungen für Unternehmer:innen.


Wer diesen Beitrag lesen sollte:

  • Wissenshungrige
  • Kleinunternehmer:innen

Lesedauer:

4 Minuten

AutorIn: Stephanie Dirnbacher-Krug

Unternehmerin plant mit ihrem Team i
Arnéll Koegelenberg | stock.adobe.com

2023 ändert sich für heimische Unternehmer:innen einiges. Die 13  wichtigsten steuerlichen, arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Neuerungen findest du hier.

Neuerung #1: Neue Förderungen

Klimafreundliche Initiativen machen sich ab 2023 besonders bezahlt. Von 2023 bis 2030 stellt die Regierung der Industrie rund 5,7 Milliarden Euro für die Förderung von Dekarbonisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Dazu zählen etwa der Umstieg auf klimafreundliche Produktion, Energieeinsparungen oder thermische Sanierungen. Zudem werden Carbon Contracts for Difference als neues Förderinstrument eingeführt.

Neuerung #2: Energiekostenzuschuss

Betriebe können einen Energiekostenzuschuss beantragen, grundsätzlich unter der Bedingung einer Energieintensität von 3 %. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. geringere Förderhöhen) entfällt das Kriterium der Energieintensität. Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss sollen Kleinst- und Kleinbetriebe mit einem Pauschalfördermodell gefördert werden. Der Energiekostenzuschuss wird nun auf die volle Periode 2022 verlängert, mit dem Energiekostenzuschuss 2 erfolgt im Jahr 2023 zudem eine deutliche Ausweitung. 

TIPP: Hier findest du alle Infos zum Energiekostenzuschuss 2.

Neuerung #3: Mehr Netto vom Brutto

Kein Körberlgeld mehr für den Staat, Schluss mit der inflationsbedingt steigenden Steuerlast. Ab 2023 werden die Einkommensteuerstufen sowie mehrere Absetzbeträge jährlich an die Inflationsrate angepasst. Darüber hinaus werden Mittelverdiener:innen weiter entlastet: In der dritten Steuerstufe (32.075 Euro bis 62.080 Euro) zahlst du im Jahr 2023 41 % Steuern und ab 2024 40 %.

Neuerung #4: Senkung der Körperschaftsteuer

Ab 2023 wird die Körperschaftsteuer von 25 % auf 24 % gesenkt. Eine weitere Senkung auf 23 % erfolgt 2024. 

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Neuerung #5: Investitionsfreibetrag und Öko-Investitionsfreibetrag

Wenn du ab 2023 Wirtschaftsgüter anschaffst - mit einigen Ausnahmen wie Verbrenner-Kfz - kannst du diese nicht nur abschreiben, sondern auch 10 % der Anschaffungskosten als Betriebsausgabe geltend machen. Für ökologische Wirtschaftsgüter gilt ein Freibetrag von 15 %. Die umfassten (ökologischen) Wirtschaftsgüter müssen noch im Detail festgelegt werden.

Neuerung #6: Höhere Grenze für Sofortabschreibung

Wirtschaftsgüter im Wert von bis zu 1.000 Euro sind als "geringwertige Wirtschaftsgüter" sofort in voller Höhe absetzbar. Bisher lag die Grenze bei 800 Euro.

Neuerung #7: Gewinnermittlung für Kleinunternehmer:innen

Die Pauschalierung bei der steuerlichen Gewinnermittlung ist für Kleinunternehmer:innen ab 2023 bis zu einem Jahresumsatz von 40.000 Euro netto möglich (bisher 35.000 Euro). Bei der Pauschalierung werden die Betriebsausgaben pauschal mit 45 % der Betriebseinnahmen  (20 % bei Dienstleistungsbetrieben) festgesetzt. Zusätzlich zur Pauschale können noch bestimmte andere Betriebsausgaben angesetzt werden (z. B. Sozialversicherungsbeiträge)

Neuerung #8: Senkung der Lohnnebenkosten

Ab 2023 reduziert sich der Dienstgeberbeitrag zur Unfallversicherung von 1,2 % auf 1,1 %. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) von 3,9 % auf 3,7 % gesenkt werden. 

Neuerung #9: Kurzarbeit wird verlängert

Die Kurzarbeitsbeihilfe wird weitgehend unverändert bis Ende Juni 2023 verlängert. Neu ist, dass der verpflichtende Urlaubsverbrauch während Kurzarbeit sowie die Bestätigung der wirtschaftlichen Begründung durch eine:n Steuerberater:in, Wirtschaftsprüfer:in oder Bilanzbuchhalter:in entfallen und Lehrlinge keine Beihilfe mehr erhalten.

Neuerung #10: Höheres Antrittsalter für Altersteilzeit

Das Antrittsalter für Altersteilzeit wird erhöht: Altersteilzeit ist für Frauen frühestens ab einem Alter von 57 Jahren und 6 Monaten möglich, es sei denn, sie sind vor dem 2.12.1965 geboren. In diesem Fall dürfen sie mit 57 Jahren in Altersteilzeit gehen.

Neuerung #11: Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive erweitert die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen. Die Vorschriften werden zwar erst 2024 schlagend, Unternehmen tun aber gut daran, sich jetzt schon auf die erweiterten Pflichten vorzubereiten.

Neuerung #12: Mehr Mangelberufe

Die Fachkräfteverordnung sieht für Berufe mit geringem Stellenandrang (Bewerbermangel) einen erleichterten Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte vor. Die Verordnung für 2023 enthält 98 bundesweit geltende Mangelberufe (bisher 68) und darüber hinaus zahlreiche regionale Mangelberufe für alle neun Bundesländer (bisher 8).

Neuerung #13: Mehr Saisonniers

Die Kontingentverordnung für 2023 sieht 3.389 Kontingentplätze im Bereich Tourismus, 3.060 im Bereich Land- und Forstwirtschaft und 119 für Erntehelfer vor. Weiters sind zu Saisonspitzen zeitlich begrenzte Überschreitungen von bis zu 50 % im Tourismus und um 30 % in der Land- & Forstwirtschaft zulässig. Durch eine dauerhafte Stammsaisonniers-Regelung werden Stammsaisonniers nicht auf die Kontingente angerechnet.

Das Wichtigste in Kürze:

Das sind die wichtigsten Neuerungen für Unternehmer:innen ab 2023:

  • Förderung von Dekarbonisierungsmaßnahmen in der Industrie
  • Verlängerung und Ausweitung des Energiekostenzuschusses
  • Jährliche Anpassung der Einkommensteuerstufen und ausgewählter Absetzbeträge an die Inflation
  • Senkung der Körperschaftsteuer auf 24 %
  • Investitionsfreibetrag und Öko-Investitionsfreibetrag
  • Senkung des Unfallversicherungsbeitrags und des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds
  • Verpflichtender Urlaubsverbrauch während Kurzarbeit entfällt
  • Keine Bestätigung der wirtschaftlichen Begründung für Kurzarbeit durch Steuerberater:in, Wirtschaftsprüfer:in oder Bilanzbuchhalter:in mehr nötig
  • Entfall der Kurzarbeitsbeihilfe für Lehrlinge