Energie­kosten­zuschuss 2: Das musst du wissen

Wann und wie du den Energie­kosten­zuschuss (EKZ) 2 beantragen kannst - und was du dabei beachten musst.


Wer diesen Beitrag lesen sollte:

  • Wirtschaftseinsteiger:innen
  • Problemlöser:innen

Lesedauer:

2 Minuten

AutorIn: Stephanie Dirnbacher-Krug

Flamme eines Gasherdes i
bojel | stock.adobe.com

Warum der Energiekostenzuschuss für heimische Unternehmen immer noch wichtig ist und wie du ihn als Betroffene:r beantragen kannst.

Bereits 2022 hat sich die österreichische Bundesregierung auf die Neuauflage des Energiekostenzuschusses als Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) geeinigt. Bis 2. November 2023 konnten sich heimischen Unternehmer:innen für die Förderung für 2023 voranzumelden. Die Antragsphase läuft von 9. November bis 7. Dezember 2023.

Warum der Energiekostenzuschuss noch immer notwendig ist

Auch wenn sich die Energiekosten mittlerweile wieder normalisiert haben, ist der Zuschuss des Bundes für Unternehmen dringend notwendig – nicht nur angesichts der sich eintrübenden Konjunktur. Die Energiekosten stellen weiterhin eine Belastung für die Wirtschaft dar.

Zum einen, weil viele Betriebe die hohen Kosten für Strom, Gas & Co aus Wettbewerbsgründen nicht weitergeben konnten und daher auf ihnen sitzengeblieben sind. Zum anderen, weil die Energiekosten für Unternehmen aufgrund der Verträge mit den Energieversorgern erst verzögert im Laufe des ersten Halbjahres 2023 gesunken sind. Auch die aktuelle geopolitische Situation mit den Kriegen in der Ukraine und Israel lässt Unsicherheiten über die Energiepreisentwicklung in den kommenden Monaten erwarten.

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Was bringt der EKZ 2?

Der EKZ 2 soll die Mehrkosten, die 2023 in Unternehmen aller Größenstufen für Strom & Co angefallen sind, teilweise kompensieren. Als Vergleichsbasis für die Mehrkosten dienen die Energiepreise aus dem Jahr 2021. Die Entlastung kommt Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Österreich zu. Bestimmte Branchen, wie etwa der Finanzsektor und freie Berufe, sind ausgenommen.

Der Zuschuss kann für Energiekosten, die von Jänner 2023 bis Dezember 2023 angefallen sind, in zwei Förderungsperioden (erstes und zweites Halbjahr) beantragt werden. Die Voranmeldung und Beantragung bei der aws wird für beide Förderungsperioden vorgenommen. Der Zuschuss für die erste Förderungsperiode wird anhand der IST-Kosten berechnet. Für die zweite Förderungsperiode muss eine Abrechnung über die tatsächlichen Kosten nachgereicht werden.

Neuerungen im Vergleich zu EKZ 1

Eines vorweg: Zum EKZ 2 gibt es aktuell noch keine Förder-Richtlinie. Es können sich also noch Änderungen ergeben. Im Vergleich zu seinem Vorgänger bringt der EKZ 2 einige Neuerungen: Es gibt eine höhere Förderintensität und 5 Förderstufen statt bisher 4.

In der Förderstufe 1 werden neben Strom, Erdgas, Treibstoffe, Wärme/Kälte nun auch Dampf, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel gefördert. In den anderen Förderstufen Strom, Erdgas und aus Strom und Erdgas direkt erzeugte Wärme/Kälte.

In den ersten zwei Förderstufen müssen Unternehmen keine Mindest-Energieintensität mehr nachweisen. Wer schon für das Jahr 2022 einen Energiekostenzuschuss erhalten hat und den EKZ 2 für 2023 in derselben Stufe beantragt, in der der EKZ 1 ausgezahlt wurde, muss sich das auf den höchstmöglichen Betrag in derselben Stufe anrechnen lassen.

So sehen die einzelnen Förderstufen aus

Unternehmen können in folgenden Förderstufen einen Antrag stellen, wobei für die beiden Förderungsperioden (erstes und zweites Halbjahr 2023) unterschiedliche Stufen beantragt werden können: 

Basisstufe (3.000 Euro bis 2 Millionen Euro):

Der Staat kompensiert 50 % der Mehrkosten, maximal 2 Millionen Euro. Liegt die Fördersumme unter 3.000 Euro, gibt es keinen Energiekostenzuschuss.

Stufe 2 (2 Millionen Euro bis 4 Millionen Euro):

In der Stufe 2 bekommen Unternehmen 50 % jener Mehrkosten ersetzt, die das 1,5-Fache des Energiepreises von 2021 überschreiten.

Stufe 3 (4 Millionen Euro bis 50 Millionen Euro):

Hier gibt es einen Zuschuss von 65 % auf die Differenz zu dem 1,5-fachen Preis für Energie von 2021. Diese Förderstufe steht nur für energieintensive Unternehmen zur Verfügung. Das sind Betriebe, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten im Kalenderjahr 2021 auf mindestens 3,0 % des Produktionswertes belaufen haben. Um den Produktionswert zu errechnen, klicke hier.

Stufe 4 (50 Millionen Euro bis 150 Millionen Euro):

Der Staat übernimmt 80 % der Differenz zu dem 1,5-fachen Energiepreis von 2021. Diese Förderstufe steht nur besonders energieintensiven Branchen zur Verfügung, etwa der Stahl- oder Papierindustrie.

Stufe 5 (4 Millionen Euro bis 100 Millionen Euro):

In dieser Förderstufe gibt es einen Zuschuss von 40 % auf die Differenz zu dem 1,5-Fachen des Energiepreises von 2021.

Voraussetzungen und Antragstellung

Abgewickelt wird der Energiekostenzuschuss von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). Die Voranmeldung über den aws-Fördermanager, die bis 2. November möglich war, ist für die spätere Antragstellung des EKZ 2 unbedingt erforderlich. An der Antragstellung müssen entweder ein:e Steuerberater:in, ein:e Wirtschaftsprüfer:in oder ein:e Bilanzbuchhalter:in mitwirken. Der Aufwand für die Antragstellung wird bis zu einer bestimmten Zuschusshöhe mit zusätzlichen 500 Euro abgegolten. Weitere Voraussetzungen sind:

  • Betriebsverlust oder Absenkung des EBITDA um 40 % gegenüber dem Vergleichszeitraum 2021 (in Stufe 1 erst gültig ab einem Zuschuss von 250.000 Euro)
  • Energiesparmaßnahmen: Förderwerber:innen müssen sich verpflichten, Energiesparmaßnahmen durchzuführen.
  • Einschränkungen bei Bonuszahlungen und Ausschüttung von Dividenden. 
  • Beschäftigungsgarantie bei Zuschüssen von mehr als 2 Millionen Euro: Unternehmen, die Förderungen aus dem EKZ 1 und EKZ 2 von insgesamt mehr als 2 Millionen Euro erhalten, verpflichten sich, bis 1. Jänner 2025 mindestens 90 % der am 1. Jänner 2023 vorhandenen Arbeitsplätze zu erhalten.
  • Förderung von Kosten, die schon in den Preisen weitergegeben wurden, sind ausgeschlossen.

Alle Informationen zum EKZ 2

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Energiekostenzuschuss 2 soll Mehrkosten für Strom, Gas & Co kompensieren.
  • Voraussetzung für die Förderung sind die Voranmeldung über den aws-Fördermanager.
  • Außerdem muss an der Antragstellung entweder ein:e Steuerberater:in, ein:e Wirtschaftsprüfer:in oder ein:e Bilanzbuchhalter:in mitwirken.
  • Es gibt 5 Förderstufen mit unterschiedlichen Fördersummen von mindestens 3.000 Euro bis maximal 150 Millionen Euro.
  • In den ersten zwei Förderstufen fällt das Erfordernis der Energieintensität weg.
  • Ab Förderstufe 3 müssen Unternehmen eine Beschäftigungsgarantie abgeben.