Habe ich Anspruch? Welche Energieträger werden gefördert? Und wie geht es nach der Voranmeldung weiter? Wir haben die 5 wichtigsten Infos zum Energiekostenzuschuss für dich zusammengefasst.
Der Energiekostenzuschuss der Bundesregierung soll für Entlastung bei den Energiekosten sorgen. 80.000 Unternehmen haben sich bis zum Ende der Frist am 29. November vorregistriert. Die 5 wichtigsten Learnings haben wir für dich zusammengefasst:
Update Energiekostenzuschuss
Zwischen 29. März 2023 bis 14. April 2023 ist die Voranmeldung zum EKZ 1 für die Monate Oktober bis Dezember 2022 möglich. Für diesen gelten sehr ähnliche Voraussetzungskriterien wie für den bisherigen EKZ 1. Neu ist, dass die Förderuntergrenze von 2.000 Euro auf 750 Euro abgesenkt wurde. Bei den Energieformen werden neben Strom, Erdgas und Treibstoffen auch aus Strom oder Erdgas produzierte Wärme oder Kälte in allen Stufen gefördert.
Alle Infos und den Link zur Voranmeldung findest du hier.
Zusätzlich wurde der Energiekostenzuschuss 2 präsentiert. Dieser gilt von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023. Die wichtigsten Eckpunkte haben wir hier zusammengefasst.
Learning #1: Warum die Schwelle 700.000 Euro Jahresumsatz wichtig ist
Die Förderung unterscheidet zwischen großen und kleineren Unternehmen:
- Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 700.000 Euro müssen sich an ihre/n Steuerberater:in (bzw. Wirtschaftsprüfer:in oder Bilanzbuchhalter:in) wenden, um sich die "Energieintensität" bestätigen lassen. Hier findest du weitere Infos und eine Berechnungshilfe für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 700.000 Euro.
- Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 700.000 Euro müssen nur die Mehrkosten nachweisen und nicht die Energieintensität. Es gibt auch eine Förderuntergrenze (2.000 Euro Energiekosten) und unter dieser eine Pauschalförderung. Hier findest du weitere Infos und eine Berechnungshilfe für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 700.000 Euro.
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Gleich zum Newsletter anmelden!Learning #2: Es zählt immer eine Unternehmenseinheit
Bei Mischbetrieben (z. B. ein Elektrohandel, der auch Installationen anbietet) zählt immer der gesamte Betrieb. Einzelne Teile eines Unternehmens oder Filialen können nicht beantragen. Bei Unternehmensgruppen wiederum sucht jenes Unternehmen an, bei dem der Energieverbrauch anfällt. Es kann nicht die Mutter für alle Töchterunternehmen beantragen. Die Förderobergrenzen der einzelnen Stufen gelten allerdings immer für die gesamte Unternehmensgruppe.
Learning #3: Nicht alle Energieträger werden gefördert
Gefördert werden Erdgas, Strom und unter bestimmten Voraussetzungen auch Treibstoffe. Heizstoffe (Heizöl, Kohle, Pellets) werden nicht gefördert, diese Heizstoffe können aber zur Berechnung der Energieintensität herangezogen werden.
Learning #4: So geht es nach der Voranmeldung weiter
Nach der Vorregistrierung wird dir per E-Mail ein Zeitraum zugewiesen, in dem du den Antrag für den Energiekostenzuschuss über den aws Fördermanager stellen kannst. Die 1,3 Milliarden Euro, die für die Förderung vorgesehen sind, werden nach dem First-Come-First-Served-Prinzip vergeben.
Learning #5: Hilfreiche Tools und Infos für den Energiekostenzuschuss
Alle aktuellen Infos bietet der Infopoint Energie für Unternehmen der WKÖ und die Förderdatenbank der WKÖ. Das aws bietet zwei Berechnungshilfen, einmal für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 700.00 Euro und weiteres für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 700.000 Euro. Umfangreiche FAQ sollen dabei helfen, die "Förderlogik zu verstehen."
Das Wichtigste in Kürze:
- Anträge für den Energiekostenzuschuss sind bis 15. Februar 2023 möglich Achtung: die verpflichtende Voranmeldung dafür endete am 29. November
- Die Förderungen werden nach dem First-Come-First-Served-Prinzip vergeben. Das aws, das die Förderung abwickelt, hat zwei Berechnungshilfen vorbereitet
- Alle Infos und Updates gibt es beim Infopoint Energie für Unternehmen.