In den vergangenen Monaten wurden Entlastungsmaßnahmen für die Bevölkerung auf Schiene gebracht hat. Jetzt bekommen auch energieintensive Unternehmen Hilfe, und zwar mit dem Energiekostenzuschuss. Das Wichtigste zu diesem Thema erfährst du hier.
Hinweis: Ende September gab die Regierung zwar schon Details zum Energiekostenzuschuss bekannt, aber er gilt erst, sobald die Förderrichtlinie offiziell veröffentlicht wurde. Alle Infos dazu findest du auf dem WKÖ-Infopoint Energie für Unternehmen.
Hier die wichtigsten Fragen zum Energiekostenzuschuss:
Frage #1: Was ist der Energiekostenzuschuss?
Im Kern werden beim Energiekostenzuschuss die Energie-Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr entschädigt. Es gibt vier Förderstufen, wobei in der so genannten Basisstufe 1 die Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 mit 30 % gefördert wird.
Frage #2: Wer kann beantragen?
Beantragen können energieintensive Unternehmen, die 3 % ihres Produktionswertes für Energie ausgeben. Was der Produktionswert ist, liest du hier. Die Drei-Prozent-Hürde gilt nicht für Unternehmen unter 700.000 € Jahresumsatz. Für kleinere Fördersummen unter 2.000 € ist ein Pauschalmodell vorgesehen. Anträge werden ab voraussichtlich Mitte November möglich sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind staatliche Unternehmen, Energieproduzenten und mineralölverarbeitende Unternehmen. Auch Banken und Versicherungen können den Energiekostenzuschuss nicht bekommen.
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Gleich zum Newsletter anmelden!Frage #3: Was wird gefördert?
Gefördert werden Aufwendungen für Energie, also Strom und Gas, die zwischen 1. Februar und 30. September 2022 angefallen sind. In der so genannten Basisstufe 1 werden auch Treibstoffe gefördert.
Frage #4: Gibt es ökologische Bedingungen für die Förderung?
Ja, ab dem Zeitpunkt der Förderzusage bis zum 31. März 2023 verpflichtet sich das Unternehmen zu Energiesparmaßnahmen Das bedeutet: Außenbeleuchtung außerhalb der Betriebszeiten sowie Heizung im Außenbereich ausschalten und Außentüren nicht unnötig offenlassen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Um die explodierenden Energiekosten abzufedern, bekommen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Energiekostenzuschuss.
- Energieintensiven Unternehmen wird ein Teil der Mehrkosten, die zwischen 1. Februar und 30. September 2022 angefallen sind, ersetzt.
- Im Gegenzug verpflichten sie sich zu Energiesparmaßnahmen.