Energiekosten­zuschuss: 5 Dinge, die du wissen solltest

Die wichtigsten Learnings zum Energiekosten­zuschuss auf einen Blick.


Wer diesen Beitrag lesen sollte:

  • Wissenshungrige
  • Problemlöser:innen

Lesedauer:

2 Minuten

AutorIn: Eva Baumgardinger

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Habe ich Anspruch? Welche Energieträger werden gefördert? Und wie geht es nach der Voranmeldung weiter? Wir haben die 5 wichtigsten Infos zum Energiekostenzuschuss für dich zusammengefasst. 

Der Energiekostenzuschuss der Bundesregierung soll für Entlastung bei den Energiekosten sorgen. 80.000 Unternehmen haben sich bis zum Ende der Frist am 29. November vorregistriert. Die 5 wichtigsten Learnings haben wir für dich zusammengefasst:

Update Energiekostenzuschuss

Zwischen 29. März 2023 bis 14. April 2023 ist die Voranmeldung zum EKZ 1 für die Monate Oktober bis Dezember 2022 möglich. Für diesen gelten sehr ähnliche Voraussetzungskriterien wie für den bisherigen EKZ 1. Neu ist, dass die Förderuntergrenze von 2.000 Euro auf 750 Euro abgesenkt wurde. Bei den Energieformen werden neben Strom, Erdgas und Treibstoffen auch aus Strom oder Erdgas produzierte Wärme oder Kälte in allen Stufen gefördert.

Alle Infos und den Link zur Voranmeldung findest du hier.

Zusätzlich wurde der Energiekostenzuschuss 2 präsentiert. Dieser gilt von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023. Die wichtigsten Eckpunkte haben wir hier zusammengefasst

Learning #1: Warum die Schwelle 700.000 Euro Jahresumsatz wichtig ist

Die Förderung unterscheidet zwischen großen und kleineren Unternehmen:


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WKÖ/DMC

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Learning #2: Es zählt immer eine Unternehmenseinheit

Bei Mischbetrieben (z. B. ein Elektrohandel, der auch Installationen anbietet) zählt immer der gesamte Betrieb. Einzelne Teile eines Unternehmens oder Filialen können nicht beantragen. Bei Unternehmensgruppen wiederum sucht jenes Unternehmen an, bei dem der Energieverbrauch anfällt. Es kann nicht die Mutter für alle Töchterunternehmen beantragen. Die Förderobergrenzen der einzelnen Stufen gelten allerdings immer für die gesamte Unternehmensgruppe.

Learning #3: Nicht alle Energieträger werden gefördert

Gefördert werden Erdgas, Strom und unter bestimmten Voraussetzungen auch Treibstoffe. Heizstoffe (Heizöl, Kohle, Pellets) werden nicht gefördert, diese Heizstoffe können aber zur Berechnung der Energieintensität herangezogen werden.

Learning #4: So geht es nach der Voranmeldung weiter

Nach der Vorregistrierung wird dir per E-Mail ein Zeitraum zugewiesen, in dem du den Antrag für den Energiekostenzuschuss über den aws Fördermanager stellen kannst. Die 1,3 Milliarden Euro, die für die Förderung vorgesehen sind, werden nach dem First-Come-First-Served-Prinzip vergeben. 

Learning #5: Hilfreiche Tools und Infos für den Energiekostenzuschuss

Alle aktuellen Infos bietet der Infopoint Energie für Unternehmen der WKÖ und die Förderdatenbank der WKÖ. Das aws bietet zwei Berechnungshilfen, einmal für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 700.00 Euro und weiteres für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 700.000 Euro. Umfangreiche FAQ sollen dabei helfen, die "Förderlogik zu verstehen."

Das Wichtigste in Kürze: