Insolvenz: Was tun, wenn der Antrag kommt?

Ein Insolvenzantrag bedeutet nicht gleich das Ende deines Unternehmens. Mit diesen 6 Tipps kannst du deinen Betrieb retten.


Wer diesen Beitrag lesen sollte:

  • Wirtschaftseinsteiger:innen
  • Kleinunternehmer:innen

Lesedauer:

3 Minuten

AutorIn: Stephanie Dirnbacher-Krug

Verpackter Bürosessel in einem leeren Büro i
Design_5D | stock.adobe.com

Wenn ein Insolvenzantrag ins Haus flattert, ist noch nicht aller Tage Abend. Diese 6 Tipps helfen dir dabei, einen Konkurs zu vermeiden.

Die Insolvenzzahlen des KSV1870 zeigen ein deutliches Bild: Mit 4.775 insolventen Unternehmen 2022 (+ 57,4 % gegenüber 2021) wurde erstmals seit Ausbruch der Corona-Pandemie das Vorkrisenniveau aus dem Jahr 2019 mit rund 5.000 Fällen nahezu erreicht. Expert:innen rechnen zudem im Jahr 2023 noch mit einem gewissen Nachholeffekt. "Bei einem Insolvenzantrag allein ist noch nichts verloren", sagt Wolfgang Teuchner vom Unternehmerservice der Tiroler Wirtschaftskammer. Jetzt heißt es, Ärmel hochkrempeln und handeln.

Diese 6 Tipps können dir dabei helfen, deinen Betrieb zu retten:

Tipp #1: Bereite dich vor!

Bist du mit einem Insolvenzantrag konfrontiert, werde aktiv! Denn in der ersten Tagsatzung werden die Weichen gestellt, wie es weitergeht. Sammle alle Unterlagen zur wirtschaftlichen Situation deines Unternehmens: Vermögensverzeichnis, Jahresabschlüsse, Liquiditätsplan, Überblick über den aktuellen Schuldenstand, anstehende fixe Aufträge. Besorge dir auch einen Auszug aus dem Exekutionsregister beim zuständigen Bezirksgericht – denn mit diesem wirst du vor Gericht garantiert konfrontiert.

Teaser für Anmeldung zum MARIE MAIL i
WKÖ/DMC

Spannende Updates für dich!

Mit der MARI€ MAIL erhältst du unsere wichtigsten Infos direkt in deine Mailbox.

Gleich zum Newsletter anmelden!

Tipp #2: Widerlege deine Zahlungsunfähigkeit!

Der Insolvenzantrag ist vorerst nur eine Behauptung, dass dein Unternehmen zahlungsunfähig ist. Im besten Fall kannst du das in der ersten Tagsatzung widerlegen und das Gericht überzeugen, dass bloß eine vorübergehende Zahlungsstockung vorliegt, weil du deine Schulden schon beglichen oder Ratenvereinbarungen getroffen hast.

Tipp #3: Erstelle einen Sanierungsplan!

Auch wenn du zahlungsunfähig bist, bedeutet das nicht das Ende deines Betriebs. Mit einem Sanierungsplan kannst du das Ruder rumreißen und dein Unternehmen fortführen. Dazu musst du dich einerseits mit deinen Gläubiger:innen auf eine Schuldenquote einigen und binnen zwei Jahren mindestens 20 % (ohne Eigenverwaltung) bzw. mindestens 30 % (mit Eigenverwaltung) deiner Schulden begleichen – die Restschulden werden dir erlassen. Andererseits musst du darlegen, wie du dein Unternehmen wieder in die schwarzen Zahlen führst.

Tipp #4: Rede mit deinen Gläubiger:innen!

Zum Sanierungsverfahren kommt es nur, wenn die Mehrheit der bei der Tagsatzung anwesenden Gläubiger:innen dem Sanierungsplan zustimmt und diese Mehrheit auch mehr als die Hälfte der Gesamtsumme der Forderungen repräsentiert. Sprich deshalb mit deinen Gläubiger:innen und lote aus, mit welcher Schuldenquote sie sich zufriedengeben würden.  

Tipp #5: Lass dich beraten!

Die WKÖ bietet geförderte Beratung zur Unternehmenssicherung – nimm sie in Anspruch! Die Berater:innen können dir auch sagen, welchen Spielraum du bei der Schuldenquote hast. Und für Unternehmer:innen aus Oberösterreich gibt es sogar noch einen Extra-Tipp: Mit dem WKOÖ NOTFALLSCHUTZ hilft die Wirtschaftskammer Oberösterreich bei menschlichen und betrieblichen Ausnahmesituationen.

Tipp #6: Kenne deine Zahlen!

Damit es gar nicht erst so weit kommt, solltest du immer einen Überblick über die aktuellen Zahlen im Betrieb haben. So kannst du auf Veränderungen rechtzeitig reagieren, Preise und Geschäftsmodelle anpassen. Mit dem Stresstest für dein Unternehmen kannst du abchecken, wie dein Betrieb aktuell dasteht und wie sich Umsatzeinbruch oder steigende Energiekosten auswirken können.

Das Wichtigste in Kürze:

So vermeidest du Liquiditätsprobleme und sicherst dein Unternehmen:

  • Hab immer einen Überblick über die aktuellen Zahlen im Betrieb.
  • Keine Vogel-Strauß-Taktik: Handle frühzeitig und lass dich beraten.
  • Sprich mit deinen Gläubiger:innen.
  • Bei Insolvenzantrag: Bereite dich vor, erstelle einen Sanierungsplan.