EPU-Monitoringbericht: Wunsch nach Selbstverwirklichung und Unabhängigkeit sind wichtigste Treiber. Hoher Frauenanteil und immer mehr Silverpreneur:innen.
Das Wichtigste in Kürze:
- In Österreich gibt es rund 376.000 EPU.
- 83% hat der Wunsch nach Unabhängigkeit dazu motiviert, ein Unternehmen zu gründen, bei 77% ging es um Selbstverwirklichung.
- Auch nach der Pension wollen im Schnitt 44% der EPU weiterarbeiten. Bereits jetzt beträgt der Anteil an Silverpreneur:innen 19%.
- 25% der EPU sind im Exportgeschäft tätig.
- Die Steuerbelastung für EPU muss gesenkt, die Bürokratie abgebaut werden.
- EPU brauchen weniger Bürokratie und Verbesserungen beim Gewinnfreibetrag.
Mehr als im Vorjahr
Österreichs rund 376.000 Ein-Personen-Unternehmen (EPU) - um 3,9 Prozent mehr als im Vorjahr - sind Wirtschaftstreibende aus Überzeugung. Das zeigt der aktuelle EPU-Monitoringbericht ganz deutlich, den die KMU Forschung Austria im Auftrag der Wirtschaftskammer Österreich erarbeitet hat.
Spannende Updates für dich
Mit der MARI€ MAIL erhältst du unsere wichtigsten Infos direkt in deine Mailbox.
Jetzt zum Newsletter anmeldenPull-Faktoren für Gründungen durchgehend gestiegen
Der Wunsch nach Unabhängigkeit steht bei EPU-Gründungen in Österreich mit 83% (2024: 80%) im Vordergrund, gefolgt von weiteren Pull-Faktoren wie Selbstverwirklichung (77%, gestiegen von 76%) und flexiblere Zeiteinteilung (71%, 2024: 70%). Letzteres stellt insbesondere für Frauen, die 51,6% der EPU ausmachen, ein starkes Gründungsmotiv dar.
Ebenfalls deutlich gestiegen sind das Erkennen einer Marktchance beziehungsweise die Umsetzung einer Produktidee (von 42% auf 49%).
Push-Faktoren stehen hingegen im Hintergrund und sind rückläufig: Nur 29% der Befragten arbeiten selbständig, weil sie mit ihrem vorherigen Arbeitsplatz unzufrieden waren und nur 19%, weil sie keine Aufstiegsmöglichkeiten gesehen haben. Vor allem jüngere Personen unter 35 Jahren entschließen sich aus Unzufriedenheit zur Gründung ihres eigenen Unternehmens. Bei 24% der Befragten war Arbeitslosigkeit mit ein Motiv für die Gründung.
Unternehmergeist bleibt auch in der Pension wach
Dass EPU leidenschaftliche Unternehmer:innen sind, zeigt auch ihre Einstellung zum Thema Arbeit im Alter. Fast jedes fünfte EPU wird von sogenannten Silverpreneur:innen betrieben, die nach Erreichen des Pensionsalters ein Unternehmen führen. Dieser Anteil wird voraussichtlich steigen, denn ein hoher Prozentsatz der Befragten und aktuell Erwerbstätigen (44%) gibt an, auch im Pensionsalter weiterhin selbstständig tätig sein zu wollen.
Eine dieser Silverpreneur:innen ist Susanne Stuppacher. Für sie ist klar: Silverpreneurship erzählt nicht die Geschichte vom Arbeiten aus Not, sondern von einer Generation, die Erfahrung, Perspektive und unternehmerisches Denken auch im späteren Berufsleben weiter einbringen will.
iDie Frage ist längst nicht mehr, ob Silverpreneurship ein Trend ist. Die Frage ist, wie wir dieses Potenzial noch besser sichtbar und nutzbar machen.
Erste Schritte wie die Aktivpension zeigen, dass Arbeiten über das Regelpensionsalter hinaus stärker in den Blick rückt. Entscheidend sei nun, diese Entwicklung nicht nur arbeitsmarktpolitisch, sondern auch unternehmerisch zu denken: "Die Frage ist längst nicht mehr, ob Silverpreneurship ein Trend ist. Die Frage ist, wie wir dieses Potenzial noch besser sichtbar und nutzbar machen.", so Stuppacher.
Stabile bzw. wachsende nominelle Umsätze
Gemessen an der Umsatzentwicklung von 2024 auf 2025 erzielen drei Viertel der EPU nominell stabile oder steigende Umsätze. Rund ein Viertel der EPU erwirtschaftete darüber hinaus mehr als 100.000 Euro. Rund zwei Drittel (62%) verfügten zudem in den vergangenen 12 Monaten über mehr als zehn Kund:innen.
Eine zunehmend wichtige Rolle bei der Umsatzentwicklung der EPU spielen Exportgeschäfte: 25% der EPU sind im Export tätig. Ein Drittel von ihnen macht 50% und mehr des Umsatzes im Ausland. Hauptexportländer sind mit 80% Deutschland, gefolgt von der Schweiz (35%) und Italien (27%) sowie weiteren europäischen Märkten außerhalb der Nachbarländer (31%).
Services für EPU
EPU-Portal: Das Internet-Informationsportal für Ein-Personen-Unternehmen bietet unter epu.wko.at ausgewählte Informationen zu den Themen Steuern, Recht, Betriebswirtschaft, Finanzierung/Förderungen sowie soziale Absicherung.
Webinare für EPU: Die Wirtschaftskammer bietet österreichweit kostenlose Webinare (Web-Seminare) für EPU an.
KI-Power für EPU: In Videos und Webinaren werden eine Fülle von aktuellen KI-Tools kompakt vorgestellt. Unternehmen erhalten einen raschen Überblick über KI, die besonders für EPU relevant ist.
Preisrechner: Der Online-Preisrechner zeigt, welcher Preis erforderlich ist, um Kosten und Unternehmerlohn abzudecken, und macht sichtbar, welche Produkte oder Dienstleistungen zum Unternehmenserfolg beitragen.
SV- und Steuer-Rechner: Diese App gibt einen sofortigen Überblick über die Zahlungen für Sozialversicherung und Einkommensteuer. Dadurch sind mögliche (Nach-)Zahlungen bereits im Vorhinein abschätzbar und somit besser planbar.
Break-Even-Rechner für den 1. Mitarbeiter: Das Tool berechnet die Umsatzgrenze, ab der die Einstellung eines Mitarbeiters kostendeckend ist.
Geschäfte im Ausland: rd. ein Viertel der EPU ist über die Landesgrenzen aktiv. Alle Informationen zu Auslandsgeschäften (Förderungen, kostenlose Beratungen von Experten vor Ort, Kontaktanbahnung, uvm.) gibt es auf epu.wko.at/export.
Maßnahmen, die EPU wirklich unterstützen
Zwar wurden bereits mit der Aktivpension und dem Steuerfreibetrag von bis zu 15.000 Euro für Arbeiten über das Regelpensionsalter hinaus wichtige Schritte für EPU gesetzt. Zusätzlich bringt die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro spürbare Entlastung für kleine Unternehmen und reduziert bürokratischen Aufwand.
Das der EPU-Monitoringbericht jedoch zeigt: Auch wenn sich Österreichs EPU-Landschaft positiv entwickelt, braucht es (noch) mehr Spielraum für unternehmerisches Handeln; denn die Mehrheit fordert Entbürokratisierung und steuerliche Entlastung:
- Maßnahme 1: Bürokratieabbau, wie eine weitere Anhebung der Kleinunternehmerregelung auf die maximale Grenze von 85.000 Euro gemäß EU-Rechtsrahmen
- Maßnahme 2: Verbesserungen beim Gewinnfreibetrag
- Maßnahme 3: Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 2.500 Euro, um Investitionen zu erleichtern und bürokratischen Aufwand zu senken
