Kollektivvertrag: Was decken Abschlüsse ab – und was nicht?

Was sollen und können die aktuell verhandelten Kollektivverträge abdecken – und was nicht? WKÖ-Ökonomin Claudia Huber klärt auf.


Wer diesen Beitrag lesen sollte:

  • Weiterdenker:innen
  • Wirtschaftseinsteiger:innen

Lesedauer:

2 Minuten

KolumnistIn: Claudia Huber

Ein Arbeitshelm liegt auf einem Planungstisch i
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Heuer stehen KV-Verhandler:innen besonders unter Druck. Die Teuerung der vergangenen Monate liegt allen im Magen. Aber nicht alles kann von den Kollektivverträgen abgedeckt werden, erklärt WKÖ-Ökonomin Claudia Huber.

Die Teuerung der vergangenen Monate wirft ihre Schatten auf die heurigen Kollektivvertrags-Verhandlungen. Geht es nach den Arbeitnehmerverhandler:innen, sollen am Ende der Gespräche eine prozentuale Lohnsteigerung im zweistelligen Bereich stehen.

Das große Ganze im Auge behalten

Die bestmögliche Positionierung und Inszenierung der eigenen Forderungen ist im Rahmen der KV-Verhandlungen zwar ebenso legitim wie traditionell. Dabei ist den Tarifpartnern beider Seiten aber klar, dass sie am Ende des Tages das große Ganze im Auge behalten müssen. Und das ist nicht weniger als der gesamte österreichische Wirtschaftsstandort. 

Ein KV-Abschluss muss eine angemessene Entlohnung der Arbeitnehmer und Sicherung der Kaufkraft ebenso gewährleisten wie die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Diese müssen sich in vielen Sektoren gegen Mitbewerber am europäischen oder Weltmarkt behaupten.


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Partner dürfen einander nicht überfordern

Damit sind Aufgaben und Ziele der KV-Verhandler:innen klar abgesteckt. Eine Einigung kann nur dann gelingen, wenn die Partner einander nicht überfordern. Für heuer bedeutet dies insbesondere: Eine Seite allein kann die Last der Teuerung nicht schultern. Aufgrund der exorbitant hohen Energiekosten stehen viele Betriebe schon jetzt mit dem Rücken zur Wand. Noch nie da gewesene Preissteigerungen bei Rohstoffen und Vormaterialien sowie Verwerfungen in Lieferketten verschärfen die Situation zusätzlich. Noch dazu haben viele ihre Corona-bedingten Einbußen der letzten Jahre noch immer nicht ganz verdaut.

Eine Seite allein kann die Last der Teuerung nicht schultern.

Claudia Huber, WKÖ-Ökonomin

Anti-Teuerungsmaßnahmen haben gut gegriffen

Sehr gut gegriffen haben jedenfalls die bereits geleisteten Anti-Teuerungsmaßnahmen für die Haushalte – in Summe 26 Milliarden Euro. Umfasst sind sowohl Entlastungsmaßnahmen, die einmalig die zusätzliche Inflation abgelten als auch strukturelle Maßnahmen wie die Abschaffung der Kalten Progression, die ab dem nächsten Jahr wirkt. Die Gesamtentlastung durch die Maßnahmen ist relativ zum Einkommen in den unteren Einkommensbereichen am höchsten.

Diese Entlastungsmaßnahmen für Haushalte sind wichtig und richtig – müssen aber mit auf der Waagschale liegen, wenn es darum geht, in einem noch nie dagewesenen Umfeld das richtige Maß für die KV-Erhöhungen zu finden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Angesichts der drastischen Teuerungen der vergangenen Monate fordern die Arbeitnehmervertreter:innen bei den Kollektivvertrags-Verhandlungen eine prozentuale Lohnsteigerung im zweistelligen Bereich.
  • Insgesamt wurden bereits Maßnahmen gegen die Teuerung im Ausmaß von 26 Milliarden Euro geleistet.
  • Diese sind richtig und wichtig, müssen aber auch bei den Kollektivvertrags-Verhandlungen berücksichtigt werden.
  • In der aktuell für Haushalte und Unternehmen sehr herausfordernden Zeit kann eine Einigung nur dann gelingen, wenn die Partner einander nicht überfordern.