Teuerungsprämie: Das bringt sie, so nützt du sie

Bei den Kollektivvertrags-Verhandlungen könnte sie helfen, eine Lösung mit Augenmaß zu finden. Wir erklären dir, wie die Teuerungsprämie funktioniert.


Wer diesen Beitrag lesen sollte:

  • Problemlöser:innen
  • Kleinunternehmer:innen

Lesedauer:

2 Minuten

AutorIn: Peter Draxler

Eine Geldbörse mit einem aufwärts zeigenden Pfeil i
AdobeStock

Bis zu 3.000 Euro steuer-, sozialversicherungs- und lohnnebenkosten-frei: Wir erklären dir, was du bei der Teuerungsprämie beachten musst und warum sie bei den diesjährigen Kollektivvertrags-Verhandlungen wichtig werden könnte.

Die aktuell hohen Energiepreise und die Rekordinflation werfen ihre Schatten auf die jährlichen Lohnverhandlungen zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Angesichts der enorm herausfordernden Situation für Haushalte und Unternehmen braucht es bei den heurigen KV-Verhandlungen in besonderem Maße Verantwortungsbewusstsein und Augenmaß, um Kaufkraft zu erhalten, die Betriebe aber nicht zu überfordern.

Wichtiges Instrument für Lohnverhandler:innen

Ein Instrument, das den Lohnverhandler:innen zur Verfügung steht, ist die Teuerungsprämie aus dem Anti-Teuerungspaket der Bundesregierung. Diese Prämie können Unternehmen steuer- und sozialversicherungsfrei an ihre Arbeitnehmer:innen auszahlen. Wir haben uns von Bilanzbuchalterin Birgit Martinz-Probst erklären lassen, was die Teuerungsprämie genau ist, was man im Umgang mit ihr beachten muss und wer wie von ihr profitieren kann.

Was ist die Teuerungsprämie?

Die Teuerungsprämie ist eine Bonuszahlung für Mitarbeiter:innen. Sie dient der Abdeckung der aktuellen Teuerung. Unternehmen können diese Prämie bis zu einer Höhe von maximal 3.000 Euro – steuer-, sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei – in den Jahren 2022 und 2023 gewähren.

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Was muss man bei der Teuerungsprämie beachten?

  • Bei der Teuerungsprämie muss es sich im Jahr 2022 oder 2023 um eine zusätzliche Zahlung handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurde.
  • Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund von Leistungsvereinbarungen gezahlt werden, fallen nicht darunter.
  • Bis zu 2.000 Euro können an alle Mitarbeiter:innen, auch an alle geringfügig Beschäftigten ausbezahlt werden ohne Gruppenmerkmal.
  • Darüber hinaus können weitere 1.000 Euro an alle Mitarbeiter:innen bezahlt werden, wenn es eine entsprechende lohngestaltende Vorschrift gibt (z. B. Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung).
  • Allfällige Gewinnbeteiligungen der Mitarbeiter:innen müssen berücksichtigt werden.
  • Um steuerfrei zu bleiben, dürfen Teuerungsprämie und Gewinnbeteiligungen zusammen einen Wert von 3.000 Euro nicht überschreiten. 

Wie profitieren die Arbeitnehmer:innen, wie die Arbeitgeber:innen?

Die Arbeitnehmer:innen erhalten den Betrag brutto für netto, also ohne jegliche Abzüge. Die Teuerungsprämie erhöht nicht das sogenannte „Jahressechstel“ und wird auch nicht auf dieses angerechnet. Das heißt, dass die steuerlich begünstigte Auszahlung von einem Sechstel der laufenden Bezüge (in der Regel Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) davon nicht betroffen ist.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Haushalte und Unternehmen stehen aktuell vor einer enorm herausfordernden Situation. Deshalb braucht es bei den heurigen KV-Verhandlungen in besonderem Maße Verantwortungsbewusstsein und Augenmaß.
  • Mit einer Teuerungsprämie bis zu einer Höhe von 3.000 Euro können Unternehmen ihre Mitarbeiter:innen unterstützen.
  • Diese ist steuer-, sozialversicherungs-, und lohnnebenkostenfrei und kommt direkt bei den Arbeitnehmer:innen an.
  • Für Unternehmer:innen erhöht die Auszahlung der Teuerungsprämie die Personalkosten und somit den Gewinn ohne zusätzliche Lohnnebenkosten