Fix ist: Die Kollektivverträge für Arbeiter:innen und Angestellte im Metallgewerbe und in der Metallindustrie werden im Herbst verhandelt. Doch längst nicht alle Branchen kommen noch 2025 dran. Und auch vieles andere ist noch offen. Die wichtigsten Infos auf einen Blick.
Am 22. September fällt der Startschuss für die heurigen Lohnrunden: An diesem Montag übergeben die Gewerkschaften GPA (Angestellte) und ProGE (Arbeiter:innen) der metalltechnischen Industrie, der Fahrzeugindustrie und des Metallgewerbes ihre Forderungen für die Kollektivvertragsverhandlungen 2025 an die Fachverbände der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Die ersten Verhandlungsrunden finden dann einige Wochen später statt.
Handel: Verhandlungen von Inflation abhängig
Der Handel hat 2024 einen 2-Jahres-Kollektivvertrag abgeschlossen, dessen Geltungsdauer aber davon abhängt, ob die rollierende Inflation zwischen Oktober 2024 und September 2025 über die 3-Prozentmarke gestiegen ist. Das werden erst die Septemberzahlen zeigen.
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Vor der gleichen Situation steht die Reisebüro-Branche. Liegt die Inflation über 3% wird der Kollektivvertrag für die rund 8.000 Mitarbeiter:innen in zwei bis drei Runden im Zeitraum November bis Jänner neu verhandelt.
Kollektivvertrag für 2 Jahre – Modell für viele Berufe
Für eine ganze Reihe an Branchen im Gewerbe und Handwerk wurde der Kollektivvertrag im Vorjahr für zwei Jahre abgeschlossen. Dazu zählen das Baugewerbe und viele verwandte Berufe wie Fliesenleger, Steinmetz, Tapezierer und Tischler. Doch für die meisten Berufe gibt es jährliche Verhandlungsrunden der Interessenvertretungen.
Gastgewerbe-Kollektivvertrag: Verhandlungen erst im neuen Jahr
Den Kollektivvertrag für das Gastgewerbe verhandeln die WKO-Fachverbände Gastronomie und Hotellerie gemeinsam. Traditionell finden die Verhandlungen im 1. Quartal des Jahres statt. Einen genauen Termin für die kommenden Verhandlungen gibt es derzeit noch nicht. Der Kollektivvertrag gilt für insgesamt 77.685 Betriebe und 241.213 unselbständig Beschäftigte.
Deutlich weniger Menschen, nämlich rund 1.500, sind vom Kollektivvertrag der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe betroffen. Der Fachverband verhandelt mit der Gewerkschaft younion_Die Daseinsgewerkschaft (Arbeiter:innen) und der GPA (Angestellte) meist zu Beginn des Jahres. Die Lohn- und Gehaltserhöhungen orientieren sich am durchschnittlichen Verbraucherpreisindex im Zeitraum Februar des Vorjahres bis März des laufenden Jahres und treten mit 1. April in Kraft.
WEB-TIPP: Nützliche Links rund ums Thema Kollektivvertrag
- Alle Kollektivverträge, Lohntafeln und Gehaltstabellen findest du hier.
- Mitreden: Diese 7 Begriffe zum Kollektivvertrag solltest du kennen.
- Allgemeine Informationen zum Thema Kollektivvertrag und seinem Geltungsbereich findest du hier.
Was bringt ein Kollektivvertrag?
Kollektivverträge werden zwischen den Sozialpartnern für ganze Branchen oder große Betriebe verhandelt. Auf Arbeitnehmerseite steht meist der Gewerkschaftsbund (ÖGB), auf Arbeitgeberseite vor allem die Wirtschaftskammern. Rund 450 Kollektivverträge werden jährlich verhandelt, bei gut 350 davon sitzen Vertreter:innen der WKÖ am Verhandlungstisch.
Die Kollektivverträge ergänzen das Arbeitsrecht und geben den Rahmen für die Arbeitsbedingungen von knapp 98% aller Arbeitnehmer:innen vor. Die Vereinbarungen regeln Löhne und Gehälter (samt Sonderzahlungen wie dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und legen die sozialen Mindeststandards wie etwa die Zulagen, Überstundenzuschläge und – gemeinsam mit dem Urlaubsgesetz – die Ansprüche auf Urlaub fest. Bei den jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen geht es in erster Linie um die weitere Entwicklung der Löhne und Gehälter.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Metaller machen den Auftakt der Herbstlohnrunden. Ihr erster Verhandlungstermin ist der 24. Oktober, der zweite ist für den 10. November terminiert.
- Der Handel hat 2024 einen Abschluss über zwei Jahre geschafft und verhandelt den Kollektivvertrag nur dann, wenn die Inflationsrate zwischen Oktober 2024 und September 2025 um mehr als 3% gestiegen ist.
- Auch das Baugewerbe, das Baunebengewerbe, die Steinarbeiter, Tischler, Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure sowie die Reisebüro-Branche haben voriges Jahr einen 2-Jahreskollektivvertrag abgeschlossen.
- Der Kollektivvertrag für das Gastgewerbe (Gastronomie und Hotellerie) findet traditionell im ersten Quartal statt.
- Die Rechte von fast allen österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind in einem Kollektivvertrag festgeschrieben, der zwischen den Sozialpartnern ausverhandelt wird.